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Regelwerk Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Untersuchung von Kunststoffen, soweit sie als Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes verwendet werden

61. Mitteilung
(Bundesgesundheitsbl. 4/2003 S. 362)



Mit dieser Mitteilung werden eine Methode zur Bestimmung der Saugkapazität von Saugeinlagen sowie grundlegende Hinweise zur sensorischen Beurteilung von Lebensmittelbedarfsgegenständen bekannt gegeben. Darüber hinaus wird eine Neufassung der Methode zur Bestimmung der flüchtigen Anteile in Siliconelastomeren veröffentlicht.

A. Bestimmung der Saugkapazität von Saugeinlagen

1 Zweck und Anwendungsbereich

Die Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Saugkapazität von Saugeinlagen für die Verpackung von Frischfleisch, -fisch und -geflügel.

2 Begriff

Unter der Saugkapazität von Saugeinlagen wird deren Fähigkeit verstanden, unter einem definierten Druck Flüssigkeit aufzunehmen. Sie wird unter Bezug auf den bei der Prüfung angewandten Druck in g Prüfflüssigkeit/cm2 Saugeinlage angegeben.

3 Kurzbeschreibung

Ein aus der Saugeinlage geschnittener Prüfling wird in einen Plastikzylinder mit einem Boden aus Siebgewebe gelegt und mit einem definierten Gewicht belastet. Die Zylindereinheit (Plexiglaszylinder mit

Siebgewebe, Saugeinlage, Abdeckplatte und Gewicht) wird gewogen und auf eine mit Filterpapier abgedeckte und mit Prüfflüssigkeit getränkte Filterplatte gestellt. Nachdem über einen definierten Zeitraum Flüssigkeit aufgenommen wurde, wird durch Rückwaage der Zylindereinheit die absorbierte Flüssigkeitsmenge bestimmt und als Saugkapazität (g aufgenommene Prüfflüssigkeit/cm2 Saugeinlage) gegen den angewandten Druck angegeben. Für Saugeinlagen, die in Frischfleisch- und Geflügelverpackungen verwendet werden, wird als Prüfflüssigkeit eine 0,90%ige NaCl-Lösung und für Saugeinlagen für den Transport von Frischfisch, bei dem Eis zur Kühlung eingesetzt wird, eine 0,20%ige NaCl-Lösung verwendet.

4 Chemikalien

Es sind analysenreine Chemikalien zu verwenden, Wasser muss destilliert oder von entsprechender Reinheit sein.

4.1 Testlösung 1 (für Saugeinlagen, die in Frischfleisch- und Geflügelverpackungen verwendet werden)

Natriumchlorid-Lösung, w = 0,9 g NaCl/100 g Lösung

4.2 Testlösung 2 (für Saugeinlagen für den Transport von Frischfisch unter Eiskühlung)

Natriumchlorid-Lösung, w = 0,2 g NaCl/100 g Lösung

Es werden 9,00 g (4.1) bzw. 2,00 g (4.2) Natriumchlorid eingewogen und mit Wasser auf 1.000 g ergänzt. Das Gemisch wird bis zur vollständigen Lösung des Salzes gerührt. Der pH-Wert der Lösungen soll im Bereich von 5 bis 8 liegen. Sofern der pH-Wert außerhalb dieses Bereiches liegt, müssen die verwendeten Chemikalien auf ihre Eignung geprüft und ggf. erneuert werden.

5 Geräte

5.1 Petrischalen (Ø = 15 - 20 cm)

5.2 Filterplatte (Ø = 12 cm, Porosität = 0; z.B. Schott-Keramikfilter Duran)

5.3 Rundfilter (Schwarzband 589; Ø -111, cm)

5.4 Plexiglaszylinder (Ø innen = 60 ± 0,2 mm; h = 50 ± 0,2 mm) mit einem Boden aus Siebgewebe (400 mesh = 36 µm)

5.5 Gewicht mit Kunststoffplatte, mit dem eine Belastung von 12 g/cm2 (~0,2 psi) erreicht wird

Die Kunststoffplatte soll den Zylinder ohne Randreibung ausfüllen.

6 Versuchsaufbau Siehe Abb. 1.

7 Vorbereitung der Probe

Aus der Mitte der zu prüfenden Saugeinlage wird ein kreisförmiger Prüfkörper mit einem Durchmesser von 60 mm ausgeschnitten.

8 Durchführung der Prüfung

Die Filterplatte wird in eine Petrischale gelegt. Es wird so viel Testflüssigkeit in die Petrischale gegeben, dass die Filterplatte gerade mit Flüssigkeit bedeckt ist. Überstehende Flüssigkeit ist dabei zu vermeiden (s. Abschnitt 6: Versuchsaufbau). Der Flüssigkeitsstand ist nach 20 und 40 Minuten zu kontrollieren, ggf. wird mit Testflüssigkeit aufgefüllt.

Danach gibt man auf die Filterplatte einen Rundfilter. Dieser muss von der Testflüssigkeit vollständig durchnässt werden. Das Filterpapier ist so aufzulegen, dass keine Luftblasen zwischen Filterpapier und -platte eingeschlossen werden.

Die Saugeinlage wird in den Zylinder eingelegt, ohne dass Hohlräume entstehen.

Die Kunststoffplatte und das Gewicht werden nacheinander in den Zylinder gegeben.

Die Zylindereinheit (Zylinder, Prüf-körper, Kunststoffplatte und Gewicht) wird auf 0,01 g genau gewogen (Messwert A) und auf das feuchte Filterpapier gestellt.

Nach einer Stunde wird die Zylindereinheit auf 0,01 g genau zurückgewogen (Messwert B).

Nach dieser Prüfung ist die Zylindereinheit zu reinigen und mit Druckluft zu trocknen.

Nach 5 Messungen ist die Testflüssigkeit zu erneuern. Die Filterplatte ist nach max. 7 Messungen mit Wasser zu reinigen und vor erneuter Verwendung zu trocknen.

9 Auswertung

S = B - a / E

S = Saugkapazität unter einen Druck von 12 g/cm2[g/cm2]

A= Gewicht der Zylindereinheit vor dem Saugen [g]

B = Gewicht der Zylindereinheit nach dem Saugen [g]

E = Fläche des Prüfkörpers [cm2]

B. Grundlagen der Beurteilung der sensorischen Eigenschaften von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Bedarfsgegenstände im Sinne v. § 5 (1) Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) müssen den Anforderungen des § 31

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