Regelwerk; Lebensmittel & Bedarfsgegenstände

Lebensmitteleinfuhr-VO
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

Abschnitt 2
Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und lebende Tiere

§ 3 Verfahren bei der Anzeige

§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten

§ 4 Lebende Tiere

§ 5 Einfuhr

§ 6 Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen

§ 7 Einfuhruntersuchung

§ 8 Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung

§ 9 Durchfuhr

§ 10 Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen

§ 11 Schiffsausrüster

§ 12 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern

§ 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

§ 14 Verfahren bei der Wiedereinfuhr

Abschnitt 3
Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

§ 15 Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten

§ 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 17 Amtliche Kontrollen

§ 17a (aufgehoben)

§ 17b (aufgehoben)

Abschnitt 4
Ausnahmeregelungen

§ 18 Ausnahmeregelungen

Abschnitt 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Straftaten

§ 20 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind 

Anlage 2 Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen durch die Europäische Kommission

Anlage 2a Muster Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 

Erläuterungen zu Anlage 2 a

Teil I
Angaben zur Sendung

Teil II:
Bescheingiung für Genusstauglichkeit

Anlage 3 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle 

Anlage 4  Durchführung der Warenuntersuchung

Kapitel I Allgemeine Anforderungen an die Warenuntersuchung

Kapitel II
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei lebenden Tieren

Kapitel III
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Fleisch, Hackfleisch,

Kapitel IV
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Milch und Milcherzeugnissen

Kapitel V
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln

Kapitel VI
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Eiprodukten

Kapitel VII
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Gelatine und Kollagen

Kapitel VIII
Spezielle Anforderungen an die Warenuntersuchung bei Honig

Anlage 5 (aufgehoben)

Anlage 6