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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XI. Polycarbonate und Mischungen von Polycarbonaten mit Polymerisaten bzw. Mischpolymerisaten
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2010 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 1/2010 S. 86)
Gegen die Verwendung von Polycarbonaten und Mischungen von Polycarbonaten mit Polymerisaten bzw. Mischpolymerisaten bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für den vorgesehenen Zweck eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Außer den hier genannten Stoffen dürfen folgende Regler zur Begrenzung der Kettenlänge bei der Herstellung der Polycarbonate verwendet werden: Phenol, höchstens 2,0 % Tertiärbutylphenol, höchstens 3,0 %, 4-(1,1,3,3- Tetramethylbutyl)-phenol, höchstens 5,0 %. Diese Stoffe werden in das Makromolekül eingebaut. Diese Stoffe sind teilweise zugelassen gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Für den Übergang dieser Stoffe in Lebensmittel gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
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(Stand: 13.02.2023)
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