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Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
Vom 22. Juli 2010
(BGBl. I Nr. 39 vom 29.07.2010 S. 996; 30.11.2011 S. 2399 11aufgehoben)
Neu geregelt in § 17b LMEV - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
§ 1 Einfuhrverbot
Es ist verboten,
einzuführen.
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
(1) Abweichend von § 1 Nummer 2 ist die Einfuhr eines dort genannten Lebensmittels zulässig, soweit es über eine in der Anlage genannte Kontrollstelle in das Inland verbracht wird und es keinen Gehalt an Pentachlorphenol enthält, der 0,01 mg/kg überschreitet. Satz 1 gilt entsprechend für einen in § 1 Nummer 1 genannten Stoff.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und von § 1 Nummer 2 ist die Einfuhr eines dort genannten Lebensmittels, das vor dem 14. April 2010 aus seinem Ursprungsland verbracht worden ist, zulässig, soweit es
Satz 1 gilt entsprechend für einen in § 1 Nummer 1 genannten Stoff.
§ 3 Bescheinigung
Die für die Durchführung der Kontrollen nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 zuständige Behörde stellt dem für die kontrollierte Sendung jeweils verantwortlichen Lebensmittelunternehmer oder des-sen Vertreter eine schriftliche Bescheinigung über das Erfüllen der in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 genannten Anforderungen aus, mit der dieser den dort genannten Nachweis führen kann.
§ 4 Straftaten
Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 1 einen dort genannten Stoff als Lebensmittel oder ein dort genanntes Lebensmittel einführt.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Wer eine in § 4 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Absatz 1 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.
Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen | Anlage (zu § 2) |
Land | Benannte Kontrollstellen für Lebensmittel |
Baden-Württemberg | Grenzkontrollstelle (GKS) Stuttgart, Landratsamt Konstanz |
Bayern | Flughafen München
(Landratsamt Erding, |
Berlin | GKS Berlin-Tegel |
Brandenburg | GKS Flughafen Schönefeld |
Bremen | GKS Bremen, GKS Bremerhaven |
Hamburg | GKS Hamburg Hafen, GKS Hamburg-Flughafen |
Hessen | GKS Frankfurt/Main |
Mecklenburg-Vorpommern | GKS Rostock |
Niedersachsen | GKS Brake, GKS Cuxhaven, GKS Hannover-Langenhagen |
Nordrhein-Westfalen | GKS Düsseldorf, GKS Köln |
Rheinland-Pfalz | GKS Hahn Airport |
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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