Regelwerk, Mess-EichG, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

FPackV
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge

Abschnitt 2
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen

§ 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen

§ 5 Abtropfgewicht

§ 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen

§ 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln

§ 8 Herstellerangabe

§ 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen

§ 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen

§ 11 e-Zeichen

Abschnitt 3
EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

§ 12 Anforderungen an EG-Düngemittel

Abschnitt 4
Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

§ 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel

§ 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Abschnitt 5
Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel

§ 15 Allgemeine Vorschriften

§ 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel

§ 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

§ 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

§ 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

§ 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung

§ 21 Kennzeichnung der Stückzahl

§ 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung

§ 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen

Abschnitt 6
Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche

§ 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl

§ 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl

§ 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl

§ 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche

§ 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche

Abschnitt 7
Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge

§ 29 Offene Packungen

§ 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung

§ 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge

§ 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge

Abschnitt 8
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter

§ 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter

§ 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter

Abschnitt 9
Maßbehältnisse

§ 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen

§ 36 Genauigkeitsanforderungen

§ 37 Herstellerzeichen

Abschnitt 10
Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie Marktüberwachung

§ 38 Lesbarkeit und Schriftgröße

§ 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen

§ 40 Marktüberwachung

§ 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten

§ 42 Bezugstemperatur

Abschnitt 11
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften

§ 43 Ordnungswidrigkeiten

§ 44 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4)

Anlage 2 Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
(zu § 2 Satz 1 Nummer 10)

Anlage 3 Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
(zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2)

0. Vorbemerkungen

1. Umfang der Prüfung

2. Feststellung der Losgröße

3. Umfang der Stichproben

4. Bestimmung der Füllmengen

5. Zusätzliche Feststellungen

6. Feststellung des Mittelwertes

7. Feststellung der Einhaltung der zulässigen Minusabweichungen

8. Ungleiche Nennfüllmenge

9. Prüfung anderer Verkaufseinheiten

Anlage 4 Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
(zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2)

1. Umfang der Prüfung

2. Feststellung der Losgröße

3. Umfang der Stichproben

4. Bestimmung der Füllmengen

5. Zusätzliche Feststellungen

6. Feststellung des Mittelwertes

7. Prüfung von Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung

Anlage 5 Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
(zu § 40 Absatz 2)

Anlage 6 Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
(zu § 40 Absatz 3)

0. Vorbemerkungen

1. Entnahme der Zufallsstichprobe

2. Messung des Volumens der Flaschen der Stichprobe

3. Auswertung der Ergebnisse

Anlage 7 Anforderungen an Messgeräte