Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

DiätVO
- Inhalt-

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 4a

Zweiter Abschnitt
Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln

§ 5
§ 6
§ 7
§ 7a
§ 7b
§ 8 (aufgehoben)
§ 9
§ 10 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel

§ 11
§ 11a
§ 12 (aufgehoben)
§ 13
§ 14
§ 14a
§ 14b
§ 14c
§ 14d
§ 14e Einschränkungen der Werbung
§ 14f Materialien und Gegenstände zu Informations- und Ausbildungszwecken

Vierter Abschnitt
Kenntlichmachungs- und Kennzeichnungsvorschriften
Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

§ 15 (aufgehoben)
§ 16 (aufgehoben)
§ 17
§ 18

Allgemeine Kennzeichnung

§ 19

Besondere Kennzeichnungen

§ 20 (aufgehoben)
§ 20a (aufgehoben)
§ 21
§ 21a
§ 22
§ 22a
§ 22b
§ 23
§ 24

Form der Kenntlichmachung und Kennzeichnung

§ 25
§ 25a

Fuenfter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 26

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 27
§ 27a
§ 28
§ 29 (weggefallen)

Anlage 1 (weggefallen)

Anlage 1a (weggefallen)

Anlage 2 Für diätetische Lebensmittel zu ernährungsphysiologischen und diätetischen Zwecken zugelassene Zusatzstoffe 

Anlage 3 Für diätetische Lebensmittel als Kochsalzersatz zugelassene Zusatzstoffe 

Anlage 4 Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, von anderen diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder von diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind 

Anlage 5 (zu § 14) (aufgehoben)

Anlage 6 Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen bei bilanzierten Diäten, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis

Anlage 7 (aufgehoben)

Anlage 8 Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden 

Anlage 9

Anlage 10 Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung bei Zubereitung nach Hinweisen des Herstellers  

Anlage 11 Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers

Anlage 12

Anlage 13 Aminosäurenzusammensetzung von Casein und Muttermilch 

Anlage 14 Mineralstoffgehalt der Kuhmilch 

Anlage 15 Anforderungen für die Verwendung bestimmter Aussagen 

Anlage 16 Referenzwerte für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind 

Anlage 17 Wesentliche Bestandteile von Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung 

Anlage 18 Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, wenn sie Beikost zugesetzt werden 

Anlage 19 Grundzusammensetzung von Getreidebeikost

Anlage 20 Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost 

Anlage 21 Referenzwerte für die Kennzeichnung des Nährwertes von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder 

Anlage 22 Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel oder deren Metaboliten in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

Anlage 23 Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, als nicht angewendet gelten, wenn die speziellen Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden

Anlage 24