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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 14. März 2024
(BAnz. AT 18.04.2024 B2)


Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 48. Plenarsitzung am 16. November 2023 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen (Anlage):

- Leitsätze für Speisefette und Speiseerzeugnisse

Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Bonn, den 14. März 2024

Anlage Änderung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle

Die Neufassung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle vom 2. Juli 2020 (BAnz AT 18.08.2020 B3, GMBl 2020 S. 530) wird wie folgt geändert:

Nummer 1 wird wie folgt geändert:

Der erste Absatz in Nummer 1.4.1

Pflanzliche Speisefette, die nur einer Pflanzenart entstammen, werden nach ihrer pflanzlichen Herkunft bezeichnet, z.B. Kokosfett, Palmfett, Sheabutter.

wird wie folgt geändert:

Pflanzliche Speisefette, die nur einer Pflanzenart entstammen, werden nach ihrer pflanzlichen Herkunft bezeichnet, z.B. Kokosfett, Palmfett

Nummer 2 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift für Nummer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
Erukasäuregehalt

2. Die Überschrift für Nummer 2.2 wird wie folgt ergänzt:
Mischungen von Leinöl

3. Die Überschrift für Nummer 2.3 wird wie folgt ergänzt:
Gänseschmalz

4. Nummer 2.4

Für Speisefette und Speiseöle mit geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) gemäß Anlage 6 gelten die für diese festgelegten Beschaffenheitsmerkmale und Bezeichnungen.

wird wie folgt geändert

Für Speisefette und Speiseöle mit geschützten geografischen Angaben (g. g. A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.) gemäß Anlage 6 gelten die für diese in der jeweiligen Produktspezifikation festgelegten Beschaffenheitsmerkmale und Bezeichnungen.

und die Überschrift wird wie folgt ergänzt:

Speisefette und Speiseöle mit geschützten geografischen Angaben (g. g. A.) oder geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U).

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Die Tabelle "Speisefette pflanzlicher Herkunft"

Babassufett Samen der Babassupalme (Orbignya speciosa MART.)
Palmkernfett Samen der Ölpalme (Elaeis guineensis JACQ)
Palmöl Fruchtfleisch (Mesokarp) der Ölpalme (Elaeis guineensis JACQ)
Salfett Samen des Salbaums (Shorea robusta C. F. GAERTN.)
Sheabutter Samen des Sheanussbaums (Vitellaria paradoxa C. F. GAERTN.)

wird wie folgt geändert:

Babassufett Samen der Babassupalme (Orbignya speciosa MART.)
Palmkernfett Samen der Ölpalme (Elaeis guineensis JACQ)
Palmöl Fruchtfleisch (Mesokarp) der Ölpalme (Elaeis guineensis JACQ)
Salfett Samen des Salbaums (Shorea robusta C. F. GAERTN.)

Anlage 5

Anlage 5 Tocopherolzusammensetzung wichtiger pflanzlicher Rohöle (Gewichtsprozent, bezogen auf Gesamttocopherolgehalt)

Die Werte entsprechen dem Codex Standard for Named Vegetable Oils CODEX-STAN 210 (Amendments 2015) (Stand: 28. Mai 2019)

NN = nicht nachweisbar, definiert als< 0,05 %

Tocopherole Babassuöl Baumwollsaatöl Erdnussöl Kokosnussöl Maiskeimöl Palmkernfett
Alpha-tocopherol NN 136 - 674 49 - 373 NN - 17

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(Stand: 30.04.2024)

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