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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 20. September 2024
(BAnz. AT 17.10.2024 B2)


Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 49. Plenarsitzung am 20. Juni 2024 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen:

- Leitsätze für Speiseeis

Die Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Bonn, den 20. September 2024

.

Änderung der Leitsätze für Speiseeis Anlage


Die Neufassung der Leitsätze für Speiseeis vom 29. November 2016 (BAnz AT 19.12.2016 B4, GMBl 2016 S. 1172), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 11. April 2022 (BAnz AT 05.05.2022 B1, GMBl 2022 S. 429) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Es wird ein Inhaltsverzeichnis ergänzt:

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Speiseeis im Sinne dieser Leitsätze

1.1.2 Milch

1.1.3 Sahne (Rahm)

1.1.4 Milchfett

1.1.5 Fermentierte Milcherzeugnisse

1.1.6 Pflanzliches Fett

1.1.7 Ei

1.1.8 Zucker

1.1.9 Frucht

1.1.10 Gemüse

1.1.11 Aromen

1.1.12 Färbende Lebensmittel

1.2 Herstellung

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

2 Besondere Beurteilungsmerkmale

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale für nach ihrer Fettquelle eingeordnete Speiseeissorten

2.1.1 Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten

2.1.2 Mit pflanzlichem Fett hergestellte Speiseeissorten

2.1.3 Speiseeissorten ohne zugesetztes Fett

2.2 Besondere Beurteilungsmerkmale für bestimmte Speiseeissorten und für bestimmte Geschmacksrichtungen

2.2.1 Speiseeis mit Frucht/Gemüse und Speiseeis mit Frucht-/Gemüsegeschmack

2.2.2 Speiseeis mit Vanille und Speiseeis mit Vanillegeschmack

2.2.3 Speiseeis mit Kakao und/oder Schokolade

2.2.4 Speiseeis mit Nüssen und Speiseeis mit Nussgeschmack

2.2.5 Sonstige Speiseeissorten

Fußnoten

Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1.1 wird die Überschrift und der erste Absatz

Speiseeis im Sinne dieser Leitsätze ist eine durch einen Gefrierprozess bei der Herstellung in einen festen oder pastenartigen Zustand gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, in diesem Zustand verzehrt zu werden.

wie folgt gefasst:

Speiseeis

Speiseeis im Sinne dieser Leitsätze ist eine durch einen Gefrierprozess bei der Herstellung in einen festen oder pastenartigen Zustand gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, in diesem Zustand verzehrt zu werden.

2. In Nummer 1.1.2 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Milch

3. In Nummer 1.1.3 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Sahne (Rahm)

4. In Nummer 1.1.4 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Milchfett

5. In Nummer 1.1.5 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Fermentierte Milcherzeugnisse

6. In Nummer 1.1.6 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Pflanzliches Fett

7. In Nummer 1.1.7 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Ei

8. In Nummer 1.1.8 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Zucker

9. In Nummer 1.1.9 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Frucht

10. In Nummer 1.1.10 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Gemüse

11. In Nummer 1.1.11 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Aromen

12. In Nummer 1.1.12 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

Färbende Lebensmittel

Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2.1.1

Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten

Bei der Herstellung der hier beschriebenen Speiseeissorten werden ausschließlich der Milch entstammendes Fett und/oder Eiweiß verwendet. Hierbei bleiben natürlicherweise in Geschmack gebenden Zutaten vorhandenes Fett und Eiweiß unberücksichtigt.

Geschmack gebende Zutaten wie Früchte, Gemüse, Kräuter, Nüsse oder Gewürze ergänzen jeweils die Bezeichnung.

wird wie folgt gefasst:

Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten

Bei der Herstellung der hier beschriebenen Speiseeissorten wird ausschließlich der Milch entstammendes Fett verwendet. Hierbei bleibt natürlicherweise in Geschmack gebenden Zutaten vorhandenes Fett unberücksichtigt.

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