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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 19. Februar 2024
(BAnz. AT 13.03.2024 B1)


Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 48. Plenarsitzung am 16. November 2023 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen (Anlage):

- Leitsätze für Brot und Kleingebäck

Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Bonn, den 19. Februar 2024

Anlage

Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck

Die Neufassung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck vom 1. April 2021 (BAnz AT 06.05.2021 B2, GMBl 29/2021 S. 654 - 659), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 13. September 2022 (BAnz AT 04.10.2022 B2, GMBl 36/2022 S. 824) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Abschnitt 2.3 "Besondere Beurteilungsmerkmale - Herstellungsverfahren" wird wie folgt gefasst:

1. Nummer 2.3.5 "Toastbrötchen"

Toastbrötchen werden in einer geschlossenen runden Backform gebacken. Die Krume weist eine gleichmäßig grobe Krumenstruktur auf.

Toastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenmehl hergestellt. Bei der Verwendung davon abweichender Anteile anderer Getreidearten wird bezüglich der Benennung auf die Systematik in Nummer 2.1 verwiesen.

wird wie folgt gefasst:

"Toastbrötchen werden freigeschoben oder in einer geschlossenen runden Backform gebacken. Die Krume weist eine gleichmäßig grobe Krumenstruktur auf.

Toastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenmehl hergestellt.

Bei der Verwendung davon abweichender Anteile anderer Getreidearten wird bezüglich der Benennung auf die Systematik in Nummer 2.1 verwiesen."


ENDE

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(Stand: 14.03.2024)

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