Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
Vom 11. April 2022
(BAnz. AT 05.05.2022 B1)
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 43. Plenarsitzung am 2. Dezember 2021 die Änderungen folgender Leitsätze beschlossen (Anlage):
Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.
Änderung der Leitsätze für Speiseeis | Anlage |
Die Neufassung der Leitsätze für Speiseeis vom 29. November 2016 (BAnz AT 19.12.2016 B4, GMBl 2016 S. 1172) wird wie folgt geändert:
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.3 wird der erste Absatz wie folgt gefasst:
alt | neu |
Speiseeis wird nach den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis gefertigt und entspricht den hygienischen Anforderungen. | Erzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze werden nach den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis entsprechend den hygienischen Anforderungen gefertigt. |
2. In Nummer 1.4 wird der erste Absatz wie folgt gefasst:
alt | neu |
Speiseeis, das den Begriffsbestimmungen dieses Leitsatzes entspricht, kann unter der Bezeichnung Eis - in Verbindung mit beschreibenden Bezeichnungen hinsichtlich Geschmack gebender oder anderer charakteristischer Zutaten - in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt nicht für Wassereis und Sorbet. | Für Erzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind die in diesen Leitsätzen kursiv gedruckten Bezeichnungen üblich. Diese werden auch in Wortverbindungen als Bezeichnung des Lebensmittels verwendet. |
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2.2.2.1 werden der erste und der vierte Absatz wie folgt gefasst:
alt | neu |
Vanilleeis erhält den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar. | Vanilleeis erhält den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar. |
Wird "Vanille" ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet, werden ausschließlich gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt. | Wird " Vanille" ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet, werden ausschließlich gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt. |
Die Fußnoten werden wie folgt geändert:
1. Fußnote 1 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII Teil IV in der geltenden Fassung. | 1 Anhang VII Teil IV der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671) in der jeweils geltenden Fassung. |
2. Fußnote 2 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
§ 2 Absatz 1 Ziffer 2 des Milch- und Margarinegesetzes in der geltenden Fassung | 2) § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Milch- und Margarinegesetzes in der Fassung vom 18. Januar 2019. |
3. Fußnote 3 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
Zuckerartenverordnung in der geltenden Fassung | 3) Zuckerartenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098) in der jeweils geltenden Fassung. |
4. Fußnote 4 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 in der geltende Fassung |
(Stand: 20.01.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion