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Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung
- Schleswig-Holstein -
Vom 9. Mai 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 29.06.2017 S. 342)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
Der allgemeine Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 282), wird wie folgt geändert:
1. In den Anmerkungen zu Tarifstelle 14.4 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:
Alt:
a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 20,25 | |
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 15,50 | |
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | 12,50 | |
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt | 11,00 |
a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 20,50 | |
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 15,75 | |
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | 12,75 | |
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt | 11,25" |
2. In der Anmerkung zu Tarifstelle 15.13 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:
Alt:
a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt | 11,00 | |
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | 12,50 | |
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 15,50 | |
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 20,25 |
Neu:"
a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt | 11,25 | |
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | 12,75 | |
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 15,75 | |
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 20,50" |
3. Die Anmerkung zu Tarifstelle 15.16 wird folgendermaßen gefasst:
Alt:
Anmerkung zu Tarifstelle 15.16:
Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte des |
||
a) höheren Dienstes | 19,25 | |
b) gehobenen Dienstes | 14,75 | |
c) mittleren Dienstes | 12,25 | |
d) einfachen Dienstes | 11,00 |
Neu:
"Anmerkung zu Tarifstelle 15.16
Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte |
||
a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 20,50 | |
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 15,75 | |
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | 12,75 | |
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt | 11,25" |
(Stand: 06.07.2018)
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