Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung
- Schleswig-Holstein -

Vom 9. Mai 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 29.06.2017 S. 342)



Aufgrund

  1. des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96), in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 282), und
  2. des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Nummer 3 Buchstabe e der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

Artikel 1

Der allgemeine Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 282), wird wie folgt geändert:

1. In den Anmerkungen zu Tarifstelle 14.4 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt 20,25
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt 15,50
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt 12,50
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt 11,00
Neu:
a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt 20,50
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt 15,75
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt 12,75
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt 11,25"

2. In der Anmerkung zu Tarifstelle 15.13 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt 11,00
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt 12,50
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt 15,50
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt 20,25

Neu:"

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt 11,25
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt 12,75
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt 15,75
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt 20,50"

3. Die Anmerkung zu Tarifstelle 15.16 wird folgendermaßen gefasst:

Alt:

Anmerkung zu Tarifstelle 15.16:

Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte des

a) höheren Dienstes 19,25
b) gehobenen Dienstes 14,75
c) mittleren Dienstes 12,25
d) einfachen Dienstes 11,00

Neu:

"Anmerkung zu Tarifstelle 15.16

Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte

a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt 20,50
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt 15,75
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt 12,75
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt 11,25"

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion