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Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 5. Dezember 2017
(GV. NRW Nr. 35 vom 15.12.2017 S. 943)
Auf Grund des § 6 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 1062) verordnet die Landesregierung:
Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung vom 24. April 2012 (GV. NRW. S. 191), die durch Verordnung vom 9. Juli 2013 (GV. NRW. S. 458) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort "Betriebsnummer" durch die Wörter "Registriernummer nach § 26 Absatz 2 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
b) Absatz 2
(2) Als Betriebsnummer kann
wird aufgehoben.
c) Absatz 3 wird Absatz 2.
2. In § 5 wird die Angabe "1b" durch die Angabe "1 Buchstabe d" ersetzt.
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 172106
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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