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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts

Vom 15. August 2013
(GVBl. LSa Nr. 24 vom 27.08.2013 S. 434)


Aufgrund von

§ 3b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § § 8a, 8c, § 17 Abs. 3 und 4, § 20 Abs. 6, § 23 Abs. 4 und 5 des
Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917, 919),

§ 6 Abs. 1, § 8 der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl I S. 827), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1996, 1998) und

§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 und § 31 der Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I S. 1624), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1514, 1515),

in Verbindung mit

§ 54 Abs. 2 des Weingesetzes,

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis c der Subdelegationsverordnung Landwirtschaft vom 2. August 2013 (GVBl. LSa S. 403), und

Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBL LSa S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MB!. LSa S. 535),

wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 13. Dezember 2011 (GVBl. LSa S. 839) wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Bewirtschaftungstechnik" die Wörter "sowie die Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen innerhalb bepflanzter Rebflächen" eingefügt.

bb) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "Weinbereitung und -lagerung" die Wörter "sowie der Erwerb von Einzelmaschinen für Filtration und Kühlung von Weintanks, für Etikettierung und den Flaschenverschluss" eingefügt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

"Die Förderung der Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen sowohl in Direktzug- als auch in Terrassen- und Steillagen beträgt 50 v. H. des torderfähigen Investitionsvolumens."

bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und die Angabe "50 v. H." wird durch die Angabe "35 v. H." ersetzt.

c) In Absatz 6 Satz 2 wird das Wort Jahres" durch das Wort "Folgejahres" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird die Angabe "b. A."durch die Wörter "und Prädikatswein" ersetzt.

3. § 5 Abs. 6 Satz 2 enthält folgende Fassung:

alt neu
 Im Übrigen wird über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs entschieden. "Übersteigt die Summe der beantragten Pflanzungsrechte den Umfang der in der Reserve vorhandenen Pflanzungsrechte, erhält jeder Antragsteller, der Ptanzrechte für Steil- und Terrassenanlagen beantragt, eine Rangziffer nach dem Losverfahren. "

ersetzt.

4. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Qualitätswein" die Wörter ", Prädikatswein, Sekt" eingefügt.

b) In Absatz 2 einleitender Satzteil werden die Wörter "Sekt b. A., Qualitätswein b. A. und Prädikatswein" durch die Wörter "Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A."

c) In Absatz 3 Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort "Qualitätswein" die Wörter ", Prädikatswein, Sekt" eingefügt.

5. In § 11 Abs. l Satz 2 Nr. 3 werden die Wörter "Agrarmeteorologische Beratungs- und Forschungsstelle Halle," gestrichen.

6. § 23 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird dem bisher einzigen Satz folgender Satz 2 angefügt:

"Die Betriebe sind verpflichtet, jährlich die Flächenveränderungen aufgrund von Eigentumsübertragungen, neuen Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsfestlegungen anzuzeigen."

b) In Absatz 3 wird die Angabe "31. Juli der vorgenannten Behörde" durch die Angabe " 10. August der vorgenannten Behörde" ersetzt.

7. Anlage 3 Tabelle wird wie folgt geändert:

a) Nach Zeile 16 wird folgende neue Zeile 17 eingefügt:

lfd. Nr. Rebsorte Synonyme Traubenfarbe Eignung für die
Herstellung von
Qualitätswein
bestimmter
Anbaugebiete
"17 Ehrenfeser - weiß"

b) Die bisherigen Zeilen 17 bis 25 werden die Zeilen 18 bis 26.

c) In Zeile 22 Spalte "Synonyme" wird das Wort "Gutedel" eingefügt.

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