Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts
Vom 15. August 2013
(GVBl. LSa Nr. 24 vom 27.08.2013 S. 434)
Aufgrund von
§ 3b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § § 8a, 8c, § 17 Abs. 3 und 4, § 20 Abs. 6, § 23 Abs. 4 und 5 des
Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917, 919),
§ 6 Abs. 1, § 8 der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl I S. 827), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1996, 1998) und
§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 und § 31 der Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I S. 1624), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1514, 1515),
in Verbindung mit
§ 54 Abs. 2 des Weingesetzes,
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis c der Subdelegationsverordnung Landwirtschaft vom 2. August 2013 (GVBl. LSa S. 403), und
Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBL LSa S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MB!. LSa S. 535),
wird verordnet:
Die Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 13. Dezember 2011 (GVBl. LSa S. 839) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Bewirtschaftungstechnik" die Wörter "sowie die Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen innerhalb bepflanzter Rebflächen" eingefügt.
bb) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "Weinbereitung und -lagerung" die Wörter "sowie der Erwerb von Einzelmaschinen für Filtration und Kühlung von Weintanks, für Etikettierung und den Flaschenverschluss" eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"Die Förderung der Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen sowohl in Direktzug- als auch in Terrassen- und Steillagen beträgt 50 v. H. des torderfähigen Investitionsvolumens."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und die Angabe "50 v. H." wird durch die Angabe "35 v. H." ersetzt.
c) In Absatz 6 Satz 2 wird das Wort Jahres" durch das Wort "Folgejahres" ersetzt.
2. In § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird die Angabe "b. A."durch die Wörter "und Prädikatswein" ersetzt.
3. § 5 Abs. 6 Satz 2 enthält folgende Fassung:
alt | neu |
Im Übrigen wird über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs entschieden. | "Übersteigt die Summe der beantragten Pflanzungsrechte den Umfang der in der Reserve vorhandenen Pflanzungsrechte, erhält jeder Antragsteller, der Ptanzrechte für Steil- und Terrassenanlagen beantragt, eine Rangziffer nach dem Losverfahren. " |
ersetzt.
4. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Qualitätswein" die Wörter ", Prädikatswein, Sekt" eingefügt.
b) In Absatz 2 einleitender Satzteil werden die Wörter "Sekt b. A., Qualitätswein b. A. und Prädikatswein" durch die Wörter "Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A."
c) In Absatz 3 Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort "Qualitätswein" die Wörter ", Prädikatswein, Sekt" eingefügt.
5. In § 11 Abs. l Satz 2 Nr. 3 werden die Wörter "Agrarmeteorologische Beratungs- und Forschungsstelle Halle," gestrichen.
6. § 23 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird dem bisher einzigen Satz folgender Satz 2 angefügt:
"Die Betriebe sind verpflichtet, jährlich die Flächenveränderungen aufgrund von Eigentumsübertragungen, neuen Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsfestlegungen anzuzeigen."
b) In Absatz 3 wird die Angabe "31. Juli der vorgenannten Behörde" durch die Angabe " 10. August der vorgenannten Behörde" ersetzt.
7. Anlage 3 Tabelle wird wie folgt geändert:
a) Nach Zeile 16 wird folgende neue Zeile 17 eingefügt:
lfd. Nr. | Rebsorte | Synonyme | Traubenfarbe | Eignung für die |
Herstellung von Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete |
||||
"17 | Ehrenfeser | - | weiß" |
b) Die bisherigen Zeilen 17 bis 25 werden die Zeilen 18 bis 26.
c) In Zeile 22 Spalte "Synonyme" wird das Wort "Gutedel" eingefügt.
(Stand: 29.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion