Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
BayWeinRAV
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Teil 1
Weinbaugebiet
§ 1 Weinbaugebiet Bayern
Teil 2
Pflanzgenehmigungen
§ 2 Vereinfachtes Verfahren bei Wiederbepflanzung
§ 3 Meldung von Flächen für den Hausgebrauch
Teil 3
Anbauregeln
§ 4 Branchenverbände und Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
§ 5 Umstrukturierung und Umstellung
§ 6 Klassifizierung von Rebsorten
Teil 4
Rebenbewirtschaftung
§ 7 Entfernung von Edelreiswurzeln, Unterlagsreben und Rebstöcken
§ 8 Sicherheitsgürtel
§ 9 Anbau von wurzelechten Reben
Teil 5
Hektarertrag, Kontrolle
§ 10 Hektarertrag, Übermengen, Destillation, Selbstversorgung
§ 11 Abschreibeverfahren
§ 12 Änderungsmeldungen
Teil 6
Weinbereitung
§ 13 Handlese
Teil 7
Kontrolle von Weinen mit geschützter geografischer Angabe und Erzeugnissen mit der Angabe einer oder mehrerer Rebsorten oder der Angabe des Erntejahres
§ 14 Kontrollverfahren für Weine mit geschützter geografischer Angabe
§ 15 Betriebsnummer
§ 16 Meldepflichten
§ 17 Aufnahme in das Kontrollsystem, Anerkennung
Teil 8
Anforderungen an die Verwendung bestimmter Behältnisformen
§ 18 Bocksbeutelweine
Teil 9
Bezeichnungen
§ 19 Lagen und kleinere geografische Einheiten
§ 20 Bereiche
§ 21 Löschungen in der Weinbergsrolle
§ 22 Geografische Angaben
§ 23 Gütezeichen, Auszeichnungen
Teil 10
Buchführung
§ 24 Form der Buchführung
§ 25 Moderne Buchführung
§ 26 Analysenbuchführung
§ 27 Herbstbuch
Teil 11
Begleitpapiere
§ 28 Zusätzliche Angaben
§ 29 Begleitpapierkopien
Teil 12
Absatzförderung
§ 30 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
(§ 44 des Weingesetzes)
Teil 13
Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Zuständigkeiten
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu § 6 Abs. 1)
Teil A
Weitere zulässige Rebsorten
Teil B
Sorten, für die synonyme Sortenbezeichnungen bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen
Anlage 2 Geografische Bezeichnungen
(zu § 22)
Anlage 3 Herbstbuch
(zu § 27)