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Regelwerk, Lebensmittel- & Bedarfsgegenstände, Betäubungsmittel

BbgKCanGZV - Brandenburgische Konsumcannabisgesetz-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung über die Zuständigkeiten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit nach dem Konsumcannabisgesetz

- Brandenburg -

Vom 25. Juni 2024
(GVBl. II Nr. 45 vom 26.06.2024)



§ 1

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist zuständige Behörde im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Es ist Sonderordnungsbehörde nach § 11 des Ordnungsbehördengesetzes und auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 36 des Konsumcannabisgesetzes.

§ 2

Speziellere Zuständigkeitsregelungen anderer Rechtsvorschriften gehen vor.


ENDE

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