Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Lebensmittel- & Bedarfsgegenstände, Betäubungsmittel |
BbgKCanGZV - Brandenburgische Konsumcannabisgesetz-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung über die Zuständigkeiten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit nach dem Konsumcannabisgesetz
- Brandenburg -
Vom 25. Juni 2024
(GVBl. II Nr. 45 vom 26.06.2024)
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist zuständige Behörde im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Es ist Sonderordnungsbehörde nach § 11 des Ordnungsbehördengesetzes und auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 36 des Konsumcannabisgesetzes.
Speziellere Zuständigkeitsregelungen anderer Rechtsvorschriften gehen vor.
ENDE |
(Stand: 04.07.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion