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Änderungstext
Elfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Vom 20. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 37 vom 25.07.2011 S. 1410)
Auf Grund des § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 48 Buchstabe b des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. l S. 1990) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung von Sachverständigen:
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Februar 2011 (BGBl. I S. 269) geändert worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt geändert:
1. Die Position "Ipratropiumbromid" wird wie folgt gefasst:
"Ipratropiumbromid und seine Ester".
2. Die Position
"Linezolid
wird wie folgt gefasst:
"Linezolid".
3. Die Position
"Lokalanästhetika
- zur parenteralen Anwendung, ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie
- ausgenommen Lidocain zur subkutanen und intramuskulären Infiltrationsanästhesie zur Durchführung von Dammschnitten und zur Naht von Dammschnitten und Dammrissen im Rahmen der Geburt in einer Konzentration von bis zu 1 %, einer Einzeldosis von bis zu 10 ml und einer Menge von bis zu 10 ml je Ampulle zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger im Rahmen ihrer Berufsausübung -
- zur Anwendung am Auge -
- Fomocain (ausgenommen in Salben und Cremes in einer Konzentration von bis zu 4 Gewichtsprozenten) -
- Lidocain zur Anwendung am äußeren Gehörgang -
- ausgenommen Benzocain, Lidocain, Myrtecain, Prilocain, Procain und Quinisocain zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut -"
wird gestrichen.
4. Die Position "Metronidazol" wird wie folgt gefasst:
"Metronidazol und seine Ester".
5. Die Position
"Orlistat
wird wie folgt gefasst:
"Orlistat
6. Die Position "Tylvalosin (Acetylisovaleryltylosin)" wird wie folgt gefasst:
"Tylvalosin (Acetylisovaleryltylosin) und seine Ester".
7. Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:
"Asenapin",
"Benzocain
"Bilastin und seine Ester",
"Epoprostenol und seine Derivate",
"Fomocain
"Lidocain
"Myrtecain
"Oxybuprocain",
"Prilocain
"Procain
"Proxymetacain", "Quinisocain
"Regadenoson",
"Ticagrelor und seine Ester",
"Velaglucerase alfa",
"Vernakalant".
(Stand: 20.01.2025)
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