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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (NebusalTM 7 %)

Vom 24. Februar 2015
(BAnz AT 27.03.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 24. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 16.03.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird in der Zeile "NebusalTM 7 %" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" die Angabe "10. Februar 2015" ersetzt durch die Angabe "10. Februar 2020".

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 11. Februar 2015 in Kraft.

ENDE

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