Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ivermectin

Vom 27. November 2015
(BAnz AT 22.12.2015 B2; 19.04.2016 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 07.12.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ivermectin wie folgt ergänzt:

Ivermectin 16 

Zugelassenes Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation (Stand April 2015): Ivermectin (Soolantra®) wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur topischen Behandlung von entzündlichen Läsionen der (papulopustulösen) Rosazea.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie zur topischen Behandlung der (papulopustulösen) Rosazea ist:

Azelainsäure oder Doxycyclin (oral) oder Metronidazol (topisch).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Azelainsäure oder Doxycyclin (oral) oder Metronidazol (topisch):

Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Anzahl: ca. 309.000 bis 703.000 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Der Behandlungszyklus kann wiederholt werden. Falls es nach drei Monaten zu keiner Besserung kommt, sollte die Behandlung abgebrochen werden.

4. Therapiekosten 16

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Anzahl Behandlungen pro Patient Behandlungsdauer je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin Kontinuierlich 1 x täglich 90 bis 240 1 90 bis 240 1
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Azelainsäure Kontinuierlich 2 x täglich 120 bis 730 1 60 bis 365 2
Doxycyclin 40 mg Kontinuierlich 1 x täglich 42 bis 224 1 42 bis 224 3
Metronidazol Kontinuierlich 2 x täglich 56 bis 480 1 28 bis 240 4

Verbrauch: 16

Bezeichnung der Therapie Wirkstärke Menge pro Packung Jahresdurchschnittsverbrauch
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin 10 mg/g 30 g Creme 45 bis 240 g 5
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Azelainsäure 150 mg/g 2 x 50 g Gel 60 bis 365 g
Doxycyclin 40 mg 40 mg 56 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung 42 bis 224 Stück
Metronidazol 7,5 mg/g 50 g

25 g

56 bis 480 g

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten pro Packung (Apothekenabgabepreis)
oder Behandlung
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin 37,53 Euro

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion