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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Belatacept

Vom 21. April 2016
(BAnz. AT vom 17.05.2016 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Januar 2016 (BAnz. AT 29.03.2016 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Belatacept unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:

In Abschnitt " 4. Therapiekosten" werden unter der Gliederungsüberschrift "Jahrestherapiekosten" in der Tabelle die Angaben in der Zeile

"Ciclosporin a oder
Tacrolimus

2.014,33 - 6.020,82 Euro
oder
17.937,41 - 27.983,05 Euro"

wie folgt gefasst:

"Ciclosporin a oder
Tacrolimus

2.014,33 - 6.020,82 Euro
oder
patientenindividuell unterschiedlich"

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. April 2016 in Kraft.

ENDE

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