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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage II - Lifestyle Arzneimittel (SPEDRA®)

Vom 16. Oktober 2014
(BAnz. AT vom 12.01.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 beschlossen, die Anlage II der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 9. Dezember 2014 (BAnz AT 02.01.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Der Tabelle unter der Indikation "Sexuelle Dysfunktion" wird folgende Zeile angefügt:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
"G 04 BE 10 Avanafil SPEDRA"

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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