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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (BSS DISTRA-SOL)

Vom 9. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 02.01.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 9. Dezember 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 6. November 2014 (BAnz AT 15.12.2014 B4), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird in der Zeile "BSS DISTRA-SOL" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" die Angabe "5. Januar 2015" ersetzt durch die Angabe "11. November 2019".

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am 6. Januar 2015 in Kraft.

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