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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie(AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (HSO® und HSO® PLUS)

Vom24. März2015
(BAnz. AT vom 10.04.2015 B3)



Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß 1. Kapitel § 4 Absatz 2 in Verbindung mit 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 24. März 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 24. Februar 2015 (BAnz AT 27.03.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V werden in den Zeilen "HSO®" und "HSO® PLUS" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" jeweils die Angaben "15. März 2015" ersetzt durch die Angabe "15. März 2020".

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 16. März 2015 in Kraft.

ENDE

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