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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage III Nummer 25 - Enzympräparate in fixen Kombinationen

Vom 18. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 10.03.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Anlage III der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 5. Februar 2015 (BAnz AT 26.02.2015 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie wird in Nummer 25 "Enzympräparate in fixen Kombinationen," wie folgt geändert:

In der linken Spalte "Arzneimittel und sonstige Produkte" wird der Spiegelstrich wie folgt neu gefasst:

alt neu
ausgenommen Pankreasenzyme nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose.  " - ausgenommen Pankreasenzyme nur zur Behandlung der chronischen, exokrinen Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe"

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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