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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage III Nummer 18 - Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen

Vom 18. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 10.03.2015 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Anlage III der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 5. Februar 2015 (BAnz AT 26.02.2015 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie wird in Nummer 18 wie folgt geändert:

In der rechten Spalte "Rechtliche Grundlagen und Hinweise" wird die Angabe "Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]" ersetzt durch die Angabe "Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4]".

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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