Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Anlage X - Aktualisierung von Vergleichsgrößen Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 15. Oktober 2015
(BAnz AT 02.12.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:

1. In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe "Urologische Spasmolytika, Gruppe 1" in Stufe 3 eingefügt:

"Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Urologische Spasmolytika
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und
Vergleichsgrößen:

Wirkstoff

Vergleichsgröße

Darifenacin
Darifenacin hydrobromid

10.099

Fesoterodin
Fesoterodin fumarat

4.634

Propiverin
Propiverin hydrochlorid

25.556

Solifenacin
Solifenacin succinat

5.027

Tolterodin
Tolterodin (R,R)-tartrat

2.940

Trospiumchlorid

51.634

Gruppenbeschreibung: feste, orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung, retardierte Hartkapseln, Retardtabletten, tabletten, überzogene tabletten"

2. In Anlage X wird unter dem Abschnitt "Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 2 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO" entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe "Urologische Spasmolytika, Gruppe 1" eingefügt.

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

III.

Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Festbetragsfestsetzungsbeschlusses des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für von der Festbetragsgruppe "Urologische Spasmolytika, Gruppe 1" in Stufe 3 erfasste Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Trospiumchlorid tritt die bestehende Festbetragsgruppe "Trospiumchlorid, Gruppe 1" in Stufe 1 außer Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion