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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage III Nummer 6 - Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und Anlage III Nummer 18 - Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen

Vom 17. Dezember 2015
(BAnz. AT vom 02.02.2016 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 beschlossen, die Anlage III der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. Dezember 2015 (BAnz AT 20.01.2016 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage III der AM-RL wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 6 wird in der linken Spalte nach dem ersten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich angefügt:

"ausgenommen sind fixe Kombinationen mit einem Mydriatikum zur Anwendung am Auge"

2. In Nummer 18 wird in der linken Spalte nach dem ersten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich angefügt:

"ausgenommen sind fixe Kombinationen mit einem Mydriatikum zur Anwendung am Auge"

II.

Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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