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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte

Vom 11. November 2015
(BAnz AT 01.12.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird die folgende Zeile unter der Produktbezeichnung Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango) gestrichen:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
Jacutin® Pedicul Fluid Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall. keine

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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