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Maßnahmen zur Minderung des Baulärms
Fachtechnische Hinweise für Anordnungen nach Nummer 4.1 
Anlage 5

I. Einrichtung der Baustelle

Zur Beurteilung der voraussichtlichen Lärmimmissionen soll vor Einrichtung der Baustelle festgestellt werden, welche Baumaschinen für die Durchführung der Bauarbeiten benötigt werden, welche Geräuschemissionen diese Maschinen verursachen, wo sich Objekte in der Umgebung der Baustelle befinden, die vor Lärmeinwirkungen zu schützen sind, und in welchem der in Nummer 3.1.1 der Verwaltungsvorschrift angeführten Baugebiete die Baustelle liegt. Bei dem Fehlen genauer Unterlagen über die Geräuschemissionen der Baumaschinen ist eine Lärmprognose nur überschlägig möglich.

II. Standort der Baumaschinen

Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich von dem Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Bei der Wahl des Standortes ist die schallabschirmende Wirkung natürlicher und künstlicher Hindernisse auszunutzen (Bodenerhebungen, Baumgruppen, Hecken, Gebäude, Mauern usw.). Dabei ist zu beachten, daß durch Schallrückwürfe von Gebäuden oder Mauern unter ungünstigen Bedingungen eine Verstärkung des Geräusches eintreten kann. Soweit es der Arbeitsablauf zuläßt, sollen lärmstarke Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen (Holzbaracken) betrieben werden. Auch bestimmte manuelle Arbeiten, wie Arbeiten an Schalungen und Brettern, lassen sich oft in Räumen durchführen. Wird Erdreich ausgehoben und abgebaut, so sollte zwischen der Baumaschine und dem Immissionsort ein Schutzwall verbleiben, der erst im letzten Arbeitsgang abzutragen ist. Eine ähnliche Wirkung wird erzielt, wenn Aushubarbeiten auf der Sohle der Baugrube vorgenommen werden. Die Ausbreitung des Geräusches der Arbeitsmaschine wird auf diese Weise vermindert.

III. Einsatz der Baumaschinen

Bei Bauarbeiten in Wohngebieten oder anderen besonders schutzbedürftigen Bereichen sollen möglichst lärmarme Baumaschinen eingesetzt werden. Durch eine auf Lärmschutz bedachte Planung des Arbeitsablaufs lassen sich Störungen der Nachbarschaft vermeiden. Insbesondere sollte auf den Einsatz lautstarker Baumaschinen in besonders schutzbedürftigen Gebieten verzichtet werden. Zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen sind Baumaschinen stillzulegen, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unvertretbar erschwert. Beim Einsatz von Baumaschinen sind lärmfreie Zeiten anzustreben. Dies kann durch gleichzeitigen Einsatz mehrerer Baumaschinen erreicht werden. Beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Baumaschinen nimmt der Geräuschschallpegel nur geringfügig zu (siehe Bild 2, oben). Überwiegt der Schallpegel einer Baumaschine, so bestimmt er nahezu ausschließlich den Gesamtschallpegel, wenn die Maschinen gleichzeitig betrieben werden (siehe Bild 2, unten). Da die Baumaschinen mit geringerem Schallpegel auch einzeln betrieben werden, sind Lärmminderungsmaßnahmen auch bei diesen Maschinen erforderlich.

IV. Schallausbreitung

Durch die Ausbreitung der Schallenergie auf immer größere Flächen nimmt der Schallpegel mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle ab. Bei ungehinderter Schallausbreitung vermindert sich der Schallpegel unabhängig von der Frequenz des Schalles um 6 dB je Verdoppelung der Entfernung. In einem Gelände mit reflektierendem Boden oder in einem bebauten Gebiet ist nur mit einer Schallpegelabnahme von etwa 5 dB je Verdoppelung der Entfernung zu rechnen. Noch geringer ist die Pegelabnahme mit zunehmender Entfernung, wenn sich der Schall in einer schmalen Straße, in einem eng bebauten Gebiet, ausbreitet. Aus Bild 3 kann die Abnahme des Schallpegels in Abhängigkeit von der Entfernung entnommen werden. Das Diagramm nimmt auf den in 10 m Entfernung von der Schallquelle ermittelten A-bewerteten Schallpegel Bezug. Der A-bewertete Schallpegel in 10 m Entfernung vom akustischen Zentrum dient zur Kennzeichnung der Emission der jeweils betrachteten Baumaschinen (Emissionspegel). Der A-bewertete Schallpegel in größerer Entfernung wird daraus ermittelt, indem man von dem 10-m-Schallpegel die in Bild 3 für die betreffende Entfernung angegebene Pegelabnahme abzieht.

In dem Diagramm ist auch die Pegelzunahme für ideale Freifeldausbreitung für Entfernungen unter 10 m gestrichelt eingezeichnet. Sie dient zur Ermittlung des A-bewerteten 10-m-Schallpegels kleiner Baumaschinen, wenn deren A-bewerteter Schallpegel in kleinerem Abstand als 10 m gemessen wurde.

Befinden sich in der Nähe der Schallquelle oder in der Nähe des Empfängers Bauwerke, die den Schall zum Empfänger hin reflektieren (die Richtung der Reflexionen wird in erster Näherung nach den Gesetzen der optischen Spiegelung bestimmt, wobei das reflektierende Gebäude als Spiegel anzusehen ist), so kann sich der Schallpegel am Empfangsort um ca. 3 dB(A) erhöhen. Werden die Reflexionen von mehreren Gebäuden verursacht, so ist mit Schallpegelerhöhungen bis etwa 5 dB(A) zu rechnen. Die Erhöhung des Schallpegels durch Reflexionen läßt sich vermeiden, wenn die reflektierenden Flächen mit schallabsorbierendem Material bekleidet werden. (Beispiele für Materialien mit gutem Schallschluckgrad siehe Tabelle: Schallschluckgrade verschiedener Materialien Bild 1.)

Bei der Schallausbreitung über Entfernungen von mehr als etwa 200 m muß beachtet werden, daß die Schallpegelabnahme durch atmosphärische Einflüsse verändert werden kann. Bei der Ausbreitung des Schalles über größere Waldstücke tritt durch den Baumbestand eine zusätzliche Schalldämpfung ein. Die Dämpfungskonstante für Geräusche beträgt ca. 0,1 dB (A) je Meter Wald. Breitet sich der Schall über ein 100 m langes Waldstück aus, so vermindert sich der A-bewertete Schallpegel um etwa 10 dB (A).

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(Stand: 27.06.2018)

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