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Regelwerk

VBUF - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen
VBUF-AzB - Anleitung zur Berechnung

Vom 22. Mai 2006
(BAnz. Nr. 154a vom 17.08.2006 S. 50, 22.11.2018 - AT 28.12.2018 B7aufgehoben)


1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) für den Flugverkehr berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden.

Die VBUF gilt nicht für Schallberechnungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) und dem Luftverkehrsgesetz.

Die VBUF ist angelehnt an die Bestimmungen zur Ermittlung von Lärmschutzbereichen an zivilen Flugplätzen (Anleitung zur Berechnung (AzB) und Datenerfassungssystem (DES)), wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Dies beinhaltet die ausschließliche Berücksichtigung von A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- oder -abschläge, die Berücksichtigung eines für die Lärmemission ausschlaggebenden und hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittlichen Jahres sowie die Lage der Ermittlungspunkte für die Immissionspegel.

Die VBUF besteht aus zwei Teilen, und zwar dem "Datenerfassungssystem ( VBUF-DES)" und der "Anleitung zur Berechnung (VBUF-AzB)".

Wesentliche Anpassungen der AzB an die Erfordernisse der Richtlinie sind insbesondere die Einführung der Berechnungsgleichungen für die Lärmindizes LDEN und LNight sowie die Aktualisierung der akustischen und flugbetrieblichen Daten (Datensätze) der zivilen Flugzeugklassen. Sofern im Einzelfall an den zivilen Flugplätzen Flugbewegungen militärischer Luftfahrzeuge zu berücksichtigen sind, sind die diesbezüglichen Regelungen der AzB anzuwenden.

Die VBUF ist bis zur verbindlichen Einführung eines harmonisierten Berechnungsverfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49/EG anzuwenden.

2 Berechnungsvorschrift der EG-Richtlinie zur Erstellung von Lärmkarten an Flugplätzen

Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) LDEN in Dezibel (dB) ist wie folgt definiert:

Hierbei gilt:

- LDay ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Tage erfolgen;
- LEvening ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen am Abend erfolgen;
- LNight ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen.

Der Lärmindex LDEN bzw. LNight für den Flugverkehr wird in einem beliebigen Punkt in der Umgebung eines Flugplatzes (Immissionsort) aus dem höchsten Schallpegel des Geräusches und der Geräuschdauer für jeden Vorbeiflug eines Luftfahrzeuges ermittelt. Dabei wird als Beurteilungszeit der durchschnittliche Tag des Ist-Jahres (vorausgegangenes Kalenderjahr) zugrunde gelegt. Tagflüge in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr, Abendflüge (18.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtflüge (22.00 bis 06.00 Uhr) werden unterschiedlich bewertet.

Die Lärmindizes LDEN und LNight werden gemäß dem Berechnungsalgorithmus der VBUF-AzB nach folgenden Gleichungen ermittelt:

mit

gi = 1,0 für Tagflüge

gi = 3,16 für Abendflüge

gi = 10 für Nachtflüge

und

wobei

lg Logarithmus zur Basis 10
Σ Summe über alle Flugbewegungen ganztätig bzw. nachts während der Beurteilungszeit
i laufender Index des einzelnen Fluglärmereignisses
gi Bewertungsfaktoren für Tag-, Abend- und Nachtflüge
ti Dauer des Geräusches des iten Fluglärmereignisses am Immissionsort in s (Zeitdauer des Fluglärmereignisses, während der der Schallpegel höchstens 10 dB(A) unter dem höchsten Schallpegel liegt (10 dB-downtime))
T Beurteilungszeit T in s (T = 3,1536 · 107s, d. h. 365 Tage)
Li Maximalwert des Schalldruckpegels des iten Fluglärmereignisses am Immissionsort in dB(A), ermittelt aus der Geräuschemission des Luftfahrzeuges unter Berücksichtigung des Abstandes zur Flugbahn und der Schallausbreitungsverhältnisse

3 Beschreibung des Berechnungsverfahrens

Das Berechnungsverfahren geht von der Modellvorstellung aus, dass die in der Richtlinie vorgeschriebenen Lärmindizes LDEN und LNight in einem beliebigen Punkt in der Umgebung eines Flugplatzes (Immissionsort) aus dem höchsten Schallpegel des Geräusches und der Geräuschdauer für jeden Vorbeiflug eines Luftfahrzeuges zu ermitteln sind. Der höchste Schallpegel und die Dauer des Geräusches werden von einer Vielzahl von Größen beeinflusst.

Um eindeutige und reproduzierbare Ergebnisse zu gewährleisten, werden in dieser Anleitung das Berechnungsverfahren festgelegt und Einflussgrößen standardisiert.

Für die Berechnung der Lärmindizes LDEN und LNight wird die Modellvorstellung zugrunde gelegt, dass höchster Schallpegel L und Geräuschdauer t nur von den für das jeweilige Luftfahrzeug charakteristischen flug- und schalltechnischen Daten sowie von der Entfernung s, dem Höhenwinkel a und der Bogenlänge a abhängen.

Die Entfernung s ist der Abstand des Luftfahrzeugs vom Immissionsort P beim Überfliegen des Punktes U, der Höhenwinkel ist der Winkel, den - beim Überfliegen des Punktes U - die geradlinige Verbindung von Luftfahrzeug und Immissionsort P mit der Bezugsebene einschließt (siehe Abbildung 1). Die Bogenlänge a ist die Entfernung zwischen dem Fußpunkt F des vom Immissionsort P auf die Flugstrecke gefällten Lotes und dem Bahnbezugspunkt PB, gemessen längs der Flugstrecke.

Mit wachsender Entfernung s nimmt der Schallpegel L ab, die Geräuschdauer t hingegen zu. Ist der Höhenwinkel a klein, führen die schalldämpfenden Bodeneinflüsse zu einer Verminderung des Schallpegels L. Die Bedeutung der Bogenlänge σ liegt darin, dass sich die Triebwerksleistung und die Fluggeschwindigkeit längs der Flugstrecke ändern können: Bei steigender Triebwerksleistung nimmt der Schallpegel L zu, bei steigender Fluggeschwindigkeit nimmt die Geräuschdauer t ab.

Abbildung 1: Definition von s, α und σ

a) Draufsicht auf die Bezugsebene
b) Rechtwinkliges Dreieck in der durch P und U gehenden Vertikalebene
P Immissionsort,
F Fußpunkt des von P auf die Flugstrecke gefällten Lotes,
U Überflugpunkt, PB Bahnbezugspunkt, h Flughöhe,
- - - Flugkorridorgrenze (der Flugkorridor beginnt am Abhebepunkt bzw. endet am Aufsetzpunkt)

Die Berechnung der Lärmindizes LDEN und LNight erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Es wird festgestellt, welche Flugstrecken Vorbeiflüge am Immissionsort P ergeben. Ein solcher Vorbeiflug liegt vor, wenn ein Lot vom Immissionsort P auf die Flugstrecke existiert. Bei ein und derselben Flugstrecke kann dies mehrfach der Fall sein (z.B. bei einer Platzrunde).
  2. Vom Immissionsort P wird auf jede vorbeiführende Flugstrecke (evtl. mehrfach) das Lot gefällt und die Entfernung vom Immissionsort P zum Fußpunkt F bestimmt. Es wird jeweils die Bogenlänge σ des Fußpunktes F berechnet. Für jedes Lot werden die nachfolgenden Schritte 3 bis 6 ausgeführt.
  3. Für jede mögliche Lage des Überflugpunktes U innerhalb des Flugkorridors auf dem Lot und für jede für die Flugstrecke vorgesehene Flugzeugklasse werden Entfernung s und Höhenwinkel α bestimmt.
  4. Für jede der Fallkombinationen nach Schritt 3 werden höchster Schallpegel L und Geräuschdauer t beim Vorbeiflug unter Verwendung der Flugzeugklassendaten bestimmt. Anschließend wird der Anteil A, den ein einzelner Vorbeiflug eines Luftfahrzeugs der betreffenden Flugzeugklasse zum Lärmindex LDENbzw. LNight beiträgt, nach folgender Gleichung berechnet:

    T bezeichnet die Beurteilungszeit im Sinne der 34. BImSchV, also den durchschnittlichen Tag des Ist-Jahres (das Ist-Jahr ist das vorausgegangene Kalenderjahr).

  5. Jeder Anteil a wird mit der Anzahl der Luftfahrzeuge der betreffenden Flugzeugklasse multipliziert, die während der Beurteilungszeit T vorbeifliegen. Dabei wird nach Maßgabe der Richtlinie zwischen Tag-, Abend- und Nachtflügen unterschieden. Der einem bestimmten Überflugpunkt U zuzurechnende Teil der Flugbewegungen auf einer Flugstrecke ergibt sich aus der in der Berechnungsvorschrift definierten Verteilungsfunktion.
  6. Die nach Schritt 5 für jede Fallkombination ermittelten Werte werden jeweils mit den durch die Richtlinie vorgeschriebenen Bewertungsfaktoren für den Tag, den Abend und die Nacht multipliziert und die Ergebnisse summiert.
  7. Die Beträge, die sich nach Schritt 6 für jedes Lot ergeben, werden addiert. Aus der Summe ergeben sich die Lärmindizes LDEN und LNight.

4 Bezugssystem

4.1 Koordinatensystem der Landesvermessung

Die gemäß VBUF-DES erfassten Bahnbezugspunkte und Bahnrichtungen beziehen sich auf Koordinatensysteme der Landesvermessung. Sie werden in lokale Koordinatensysteme transformiert.

Die in lokalen Koordinatensystemen berechneten Lärmkonturen werden wiederum in Koordinatensysteme der Landesvermessung (R, H) übertragen.

4.2 Lokales Koordinatensystem

Die Lärmkonturen werden in lokalen kartesischen Koordinatensystemen (x, y) berechnet. Bezugsebene ist eine Horizontalebene in Flugplatzhöhe (Nr. 2.1.3 VBUF-DES). Es wird davon ausgegangen, dass alle Start- und Landebahnen in dieser Ebene liegen. Die positive y-Achse zeigt nach Norden, die positive x-Achse nach Osten. Richtungen werden ausgehend von der positiven y-Achse im Uhrzeigersinn angegeben.

4.3 Koordinatentransformation

Für die Umrechnung der Koordinaten der Landesvermessung in lokale Koordinaten und umgekehrt gilt:

Die Bezugsebenen beider Koordinatensysteme sind parallel, ihr Abstand ist gleich der Flugplatzhöhe. Die Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes (Nr. 2.1.2 VBUF-DES) im Koordinatensystem der Landesvermessung und im zugehörigen lokalen Koordinatensystem werden einander gleichgesetzt.

RB = xB

HB = yB

Um kleinere Zahlenwerte zu erhalten, können von den x- und y-Werten Konstanten abgezogen werden.

Die Linie RB = const. ist parallel der Koordinatenlinie xB = const. Für beliebige Punkte gelten folgende Transformationsgleichungen:

R = x + dx

H = y + dy

mit

In den Gleichungen sind der Abstand der beiden Bezugsebenen, die Projektionsverzerrungen der Strecken und die Projektionsverzerrungen der Richtungen berücksichtigt.

4.4 Streckenkoordinaten

Längen auf den Flugstrecken werden durch die Bogenlängen σ und σ' (Streckenkoordinaten) ausgedrückt.

Die Bogenlänge σ wird bei Flugstrecken, die von einer Start- und Landebahn ausgehen, vom Bahnbezugspunkt PB (Nr. 2.1.5 VBUF-DES) und bei Hubschrauberstrecken von der Hubschrauberstart- und -landestelle (Nr. 2.2.4.2, 2.2.5.2, 2.2.6.2 VBUF-DES) ausgezählt. Die Bogenlänge σ wird unabhängig von der Flugrichtung in der vom Flugplatz wegführenden Richtung positiv gezählt. σ dient zur Beschreibung streckenspezifischer Kenngrößen.

Die Bogenlänge σ' wird vom Flugzeugklassenbezugspunkt PF aus unabhängig von der Flugrichtung in der vom Flugplatz wegführenden Richtung positiv gezählt. σ' dient zur Beschreibung flugzeugspezifischer Kenngrößen. Zwischen der Bogenlänge σ und σ' besteht die Transformationsgleichung

σ' = σ - σo.

σo ist der Wert der Bogenlänge a am Flugzeugklassenbezugspunkt PF. Bei Flugstrecken, die von einer Start- und Landebahn ausgehen, ergeben sich die Zahlenwerte für σo aus Nr. 2.1.5 VBUF-DES. Bei Hubschrauberstrecken ist σo = 0.

5 Flugzeugklassen

Für die Berechnung wird von standardisierten Flugzeugklassen ausgegangen. Die Daten für die Flugzeugklassen werden - soweit möglich - flugplatzunabhängig festgesetzt.

5.1 Zivile Flugzeugklassen

Den zivilen Flugzeuggruppen nach VBUF-DES werden folgende Flugzeugklassen zugeordnet (Tabelle 1):

Tabelle 1: Zuordnung von zivilen Flugzeuggruppen nach VBUF-DES zu Flugzeugklassen

Flugzeuggruppe Betriebsbedingung Flugzeugklasse
P 1.0 Abflug P 1.0 - Ab
P 1.0 Anflug P 1.0 - An
P 1.1 Abflug P 1.1 - Ab
P 1.1 Anflug P 1.1 - An
P 1.2 Abflug P 1.2 - Ab
P 1.2 Anflug P 1.2 - An
P 1.3 Abflug P 1.3 - Ab
P 1.3 Anflug P 1.3 - An
P 1.4 Abflug P 1.4 - Ab
P 1.4 Anflug P 1.4 - An
P 2.1 Abflug P 2.1 - Ab
P 2.1 Anflug P 2.1 - An
P 2.2 Abflug P 2.2 - Ab
P 2.2 Anflug P 2.2 - An
S 1.0 Abflug S 1.0 - Ab
S 1.0 Anflug S 1.0 - An
S 1.1 Abflug S 1.1 - Ab
S 1.1 Anflug S 1.1 - An
S 1.2 Abflug S 1.2 - Ab
S 1.2 Anflug S 1.2 - An
S 1.3 Abflug S 1.3 - Ab
S 1.3 Anflug S 1.3 - An
S 2 Abflug S 2 - Ab
S 2 Anflug S 2 - An
S 3.1 Abflug, Auslastung a S 3.1 a) - Ab
S 3.1 Abflug, Auslastung b S 3.1 b) - Ab
S 3.1 Anflug S 3.1 a/b) - An
S 3.2 Abflug, Auslastung a S 3.2 a) - Ab
S 3.2 Abflug, Auslastung b S 3.2 b) - Ab
S 3.2 Anflug S 3.2 a/b) - An
S 4 Abflug, Auslastung a S 4 a) - Ab
S 4 Abflug, Auslastung b S 4 b) - Ab
S 4 Anflug S 4 a/b) - An
S 5.1 Abflug S 5.1 - Ab
S 5.1 Anflug S 5.1 - An
S 5.2 Abflug S 5.2 - Ab
S 5.2 Anflug S 5.2 - An
S 5.3 Abflug S 5.3 - Ab
S 5.3 Anflug S 5.3 - An
S 6.1 Abflug S 6.1 - Ab
S 6.1 Anflug S 6.1 - An
S 6.2 Abflug, Auslastung a S 6.2 a) - Ab
S 6.2 Abflug, Auslastung b S 6.2 b) - Ab
S 6.2 Anflug S 6.2 a/b) - An
S 6.3 Abflug S 6.3 - Ab
S 6.3 Anflug S 6.3 - An
S 7 Abflug, Auslastung a S 7 a) - Ab
S 7 Abflug, Auslastung b S 7 b) - Ab
S 7 Anflug S 7 a/b) - An
H 1 Abflug/Anflug H 1 - Ab/An
H 2 Abflug/Anflug H 2 - Ab/An

5.2 Weitere Flugzeugklassen

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weitere Flugzeugklassen festgesetzt, wenn es sich als notwendig erweist.

5.3 Kenngrößen der Flugzeugklassen

Dieser Abschnitt bestimmt für die einzelnen Flugzeugklassen flug- und schalltechnische Kenngrößen, die bei der Berechnung verwendet werden (Tabelle 2). Die Zahlenwerte für die Kenngrößen der Flugzeugklassen sind - zusammengefasst zu standardisierten Datensätzen - auf Datenblättern dargestellt. Drei Kenngrößen sind Funktionen der Bogenlänge σ'.

Tabelle 2: Übersicht über die Kenngrößen bei Flugzeugklassen und die zugehörigen Datensätze

Kenngröße Formelzeichen Datensatz Nr.
Oktavpegel für die Bezugsentfernung s = so On (1)
Richtungsfaktor Rn (2)
Flugzeugklassenbezugspunkt PF (3)
Zusatzpegel Z (σ') (4)
Fluggeschwindigkeit V (σ') (5)
Flughöhe über Bezugsebene H (σ') (6)

5.3.1 Oktavpegel On

Das Schallspektrum der einzelnen Flugzeugklassen wird durch die Oktavpegel On bei einer Bezugsentfernung so beschrieben. Der Index n bezeichnet die Oktavmittenfrequenzen (Tabelle 3).

Tabelle 3: Oktavmittenfrequenzen

n 1 2 3 4 5 6 7 8
Oktavmittenfrequenz [Hz] 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000

5.3.2 Richtungsfaktor Rn

Der Richtungsfaktor Rn berücksichtigt in vereinfachter Weise die Richtcharakteristik der Schallabstrahlung des Luftfahrzeugs.

Die Datensätze (1) und (2) können auch abschnittsweise als Funktion der Bogenlänge festgelegt werden. In diesem Fall wird nach Nr. 7.8 der VBUF-AzB verfahren.

5.3.3 Flugzeugklassenbezugspunkt PF

Der Flugzeugklassenbezugspunkt PF stellt den Koordinatenursprung der Bogenlänge σ' dar. PF ist bei Abflug der Startpunkt, bei Anflug nach VBUF-DES die Landeschwelle und bei Hubschraubern die Hubschrauberstart- und -landestelle. Die Lage des Flugzeugklassenbezugspunktes PF gegenüber dem Bahnbezugspunkt ergibt sich aus Nr. 2.1.5 VBUF-DES.

5.3.4 Zusatzpegel Z (σ')

Der Zusatzpegel beschreibt die Pegeländerung bei Änderung des Flugzustandes als Funktion der Bogenlänge σ'.

5.3.5 Fluggeschwindigkeit V (σ')

Die Fluggeschwindigkeit V (σ') wird zur Berechnung der Geräuschdauer t benötigt.

5.3.6 Flughöhe H (σ')

In der VBUF-AzB - Datensatz (6) - ist die Flughöhe H (σ') über der Bezugsebene in Abhängigkeit von der Bogenlänge σ' dargestellt. Die Flughöhe H (σ') bei Anflügen und bei Platzrunden lässt sich nicht für alle Flugzeugklassen flugplatzunabhängig oder - bei demselben Flugplatz - flugstreckenunabhängig festsetzen.

5.4 Daten der Flugzeugklassen

Durch die Datensätze (4), (5) und (6) werden der Zusatzpegel Z, die Fluggeschwindigkeit V und die Flughöhe H als stückweise lineare Funktion der Bogenlänge σ' erklärt. Die Zahlenwerte in der Spalte σ' definieren die Knickstellen dieser Funktionen. Die Werte, welche die Funktionen an einer Knickstelle σ' annehmen, sind in der betreffenden Zeile angegeben. Ein Strich in einer solchen Zeile bedeutet, dass diese Stelle σ' für die betreffenden Funktionen nicht Knickstelle ist. Zwischen zwei benachbarten Knickstellen haben die Funktionen einen konstanten Anstieg. Für Werte der Bogenlänge σ', die kleiner sind als der erste Zahlenwert σ', sind die Funktionen konstant und haben die in der ersten Zeile stehenden Werte. Für Werte der Bogenlänge σ', die größer sind als der letzte Zahlenwert in der Spalte σ', sind die Anstiege der drei Funktionen in der letzten Zeile der Tabelle angegeben.

Flugzeugklasse P 1.0 - Ab

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 71,5 1,0
2 68,5 1,0
3 64,0 1,0
4 58,0 1,0
5 53,0 1,0
6 47,0 1,0
7 40,0 1,0
8 32,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Startpunkt

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
0 0 16 0
100 0 32 0
X 0 32 ho
X + 1 000 -4 35 ho
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> X + 1000 0 0 0

X= ho / 0,079 + 100

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.1.4 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

Flugzeugklasse P 1.0 - An

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 61,5 1,0
2 58,5 1,0
3 54,0 1,0
4 48,0 1,0
5 43,0 1,0
6 37,0 1,0
7 30,0 1,0
8 22,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Landeschwelle

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-50 0 26 0
X - 1 000 0 26 -
X 6 35 ho
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> x 0 0 0

X = ho · cot w - 50

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.2.6 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

w Gleitwinkel nach Nr. 2.2.2.3 bzw. Nr. 2.2.3.6 VBUF-DES

Flugzeugklasse P 1.1 - Ab

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 76,5 1,0
2 73,5 1,0
3 69,0 1,0
4 63,0 1,0
5 58,0 1,0
6 52,0 1,0
7 45,0 1,0
8 37,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Startpunkt

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
0 0 17 0
200 0 34 0
X 0 34 ho
X + 1 000 -6 38 ho
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> X + 1000 0 0 0

X = hg / 0,079 + 200

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.1.4 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

Flugzeugklasse P 1.1 - An

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 66,5 1,0
2 63,5 1,0
3 59,0 1,0
4 53,0 1,0
5 48,0 1,0
6 42,0 1,0
7 35,0 1,0
8 27,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Landeschwelle

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-150 0 26 0
X - 1 000 0 26 -
X 4 38 ho
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> X 0 0 0

X = ho · cot w - 150

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.2.6 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

w Gleitwinkel nach Nr. 2.2.2.3 bzw. Nr. 2.2.3.6 VBUF-DES

Flugzeugklasse P 1.2 - Ab

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 77,5 1,0
2 76,5 1,0
3 72,0 1,0
4 68,0 1,0
5 63,0 1,0
6 57,0 1,0
7 50,0 1,0
8 42,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Startpunkt

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
0 0 16 0
400 0 32 0
X 0 32 hschlepp
X + 1.000 -8 34 hschlepp
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> X + 1000 0 0 0

x = hschlepp / 0,079 + 400

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.1.4 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

Flugzeugklasse P 1.2 - An

Datenblatt

n (1)
On
[dB]
(2)
Rn
1 67,5 1,0
2 66,5 1,0
3 62,0 1,0
4 58,0 1,0
5 53,0 1,0
6 47,0 1,0
7 40,0 1,0
8 32,0 1,0

so = 300 m

(3) PF: Landeschwelle

σ'
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
- 150 0 31 0
X - 1 000 0 31 -
X 2 40 ho
σ'
[m]
dZ/dσ'
[dB/m]
dV/dσ'
[s-1]
dH/dσ'
> x 0 0 0

X=ho · cot w - 150

ho Flughöhe nach Nr. 2.2.2.6 bzw. Nr. 2.2.3.5 VBUF-DES

w Gleitwinkel nach Nr. 2.2.2.3 bzw. Nr. 2.2.3.6 VBUF-DES

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