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Änderungstext
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Vom 21. Dezember 2004
(BGBl. I Nr. 8 vom 03.02.2005 S. 186)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes *
Das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1248), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zum Ersten Teil werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission § 5 Aufgaben der Kommission § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspfichten, Gefahrenvorsorge |
"Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit § 5 Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen § 5a Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses für Freisetzungen und Inverkehrbringen § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge". |
b) Die Angaben zum Dritten, Vierten und Fuenften Teil werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Antragsunterlagen bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen Vierter Teil § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluß von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 Kosten § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Unterrichtungspflicht § 28a Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörden Fuenfter Teil § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften |
"Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16a Standortregister § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten § 16c Beobachtung § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen Vierter Teil § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 17b Kennzeichnung § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 Kosten § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Unterrichtungspflicht § 28a Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Fuenfter Teil § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 36a Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften". |
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist,
|
" § 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist,
|
(Stand: 29.03.2021)
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