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Änderungstext
Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 6. Oktober 2022
(GBl. Nr. 33 vom 14.10.2022 S. 513)
Es wird verordnet auf Grund von
In § 1 Absatz 6a Satz 1 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (GBl. S. 361), die zuletzt durch Verordnung vom 21. Juni 2022 (GBl. S. 300) geändert worden ist, wird nach der Angabe " § 28a" die Angabe", § 28b" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 222121
ENDE |
(Stand: 14.10.2022)
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