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Änderungstext
Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 21. Juni 2022
(GBl. Nr. 21 vom 24.06.2022 S. 300)
Es wird verordnet auf Grund von
§ 1 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007 (GBl. S. 361), die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 (GBl. S. 208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 3a wird die Angabe "30. Juni" durch die Angabe "31. Dezember" ersetzt.
2. In Absatz 4 wird die Angabe "Juli 2022" durch die Angabe "Januar 2023" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 221266
ENDE |
(Stand: 24.06.2022)
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