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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung einer Änderung der Verträge nach den §§ 11 und 12 des Transplantationsgesetzes

Vom 24. Mai 2011
(BAnz. Nr. 83 vom 31.05.2011 S. 1993)


Die Vertragsparteien nach § 11 des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 5. November 1997 (BGBl. I S. 2304), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, haben die Anlage zu § 8 Absatz 1 des Vertrages nach § 11 TPG (Bekanntmachung vom 28. Mai 2010, BAnz. S. 1923) geändert. Die Änderung ist mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. April 2011 (Az. 312-4090-11/1) gemäß § 11 Absatz 3 Satz 2 TPG genehmigt worden.

Die Vertragsparteien nach § 11 des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 5. November 1997 (BGBl. I S. 2304), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, haben die Anlage zu § 8 Absatz 2 des Vertrages nach § 11 TPG (Bekanntmachung vom 18. April 2005, BAnz. Nr. 124a vom 6. Juli 2005) geändert. Die Änderung ist mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. April 2011 (Az. 312-4090-11/1) gemäß § 11 Absatz 3 Satz 2 TPG genehmigt worden.

Die Vertragsparteien nach § 12 TPG vom 5. November 1997 (BGBl. I S. 2304), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, haben die Anlage 1 des Vertrages nach § 12 TPG (Bekanntmachung vom 28. Mai 2010, BAnz. S. 1923) geändert. Die Änderung ist mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. April 2011 (Az. 3124090-12/3) gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 TPG genehmigt worden.

Die Vertragsänderungen werden nachfolgend gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 bzw. § 12 Absatz 5 Satz 1 TPG bekannt gemacht (Anhang).

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Anhang

Die Anlage 1 zum Vertrag nach § 12 TPG ist wie folgt geändert worden:

Anlage 1
(zum Vertrag nach § 12 TPG)

Elfte Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zu § 11 Absatz 1 des Vertrages nach § 12 Absatz 4 Satz 2 TPG für das Jahr 2011

  1. Für das Jahr 2011 werden insgesamt 6.724 Registrierungsfälle unterstellt.
  2. Der Zahlbetrag der Registrierungspauschale in Höhe von 626 Euro ergibt sich aus folgenden Budgetanteilen (Gesamtbetrag kaufmännisch abgerundet):
    Das Budget besteht aus einem Basisbudget zur Finanzierung aller länderübergreifenden Aufgaben und einem Länderbudget zur Finanzierung von länderspezifischen Aufgaben.
    Auf Deutschland entfällt der folgende Budgetanteil:
    2.1 Basisbudget: 3.251 606 Euro
    2.2 Länderbudget: 991.011 Euro
    2.3 Fallzahlausgleich für das Jahr 2009 - 36.296 Euro
    Summe 4.206 321 Euro
    Registrierungspauschale
    bei 6.724 Registrierungsfällen 625,57 Euro
  3. Bei Überschreitung der Fallzahl von 6.724 Registrierungsfällen werden 100% der Mehrerlöse durch ET an die Kostenträger erstattet.
    Bei Unterschreitung der Fallzahlen von 6.724 Registrierungsfällen werden 100% der Mindererlöse durch die Kostenträger an ET erstattet.
  4. Angesichts der prognostizierten Inflationsraten und Lohnkostensteigerungen in Deutschland und in den Niederlanden wird das Gesamtbudget wie folgt gesteigert: Die Personalkosten werden entsprechend des CPB-Index (Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis) um 1,5% angehoben, die Sachkosten steigen entsprechend des CPB-Index um 1,5 %.
    ET wird für die zukünftigen Budgetverhandlungen weiterhin bezüglich der in den Niederlanden prognostizierten Inflationsrate und Lohnkostensteigerung unaufgefordert gesicherte Daten des niederländischen "Centraal Bureau voor de Statistiek" (CBS) oder einer vergleichbaren Institution, z.B. das Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis (CPB), im Vorfeld der Verhandlungen vorlegen, die den Vertragspartnern ein Nachvollziehen der Entwicklungen in den Niederlanden ermöglicht. Unabhängig hiervon behalten sich die Auftraggeber vor, einen Inflationsausgleich sowie eine Anpassung an die Lohnkostensteigerung unter Berücksichtung der deutschen Verhältnisse; der finanziellen Lage bei den gesetzlichen Krankenkassen und etwaiger gesetzlicher Rahmenvorgaben vorzunehmen.
  5. Im Basisbudget sind die Kosten der in den Jahren 2007 und 2008 angestoßenen Projekte "Umsetzung eines Pankreas-Registers" (zu finanzieren in den Jahren 2007 bis 2011), "BPEL/SOA" (zu finanzieren in den Jahren 2008 bis 2011) enthalten. Für das Budgetjahr 2011 wird das gesamte ET-Basisbudget einmalig um 803.300 Euro zum Abbau der allgemeinen Rücklage gesenkt.
  6. Im Länderbudget werden alle Kosten ausgewiesen, die nicht von allen Mitgliedsländern gemeinsam getragen werden. Es enthält auch die Personalkosten für HU- und NSE-Auditverfahren, die sich auf den bei ET entstehenden Verwaltungsaufwand durch die HU- und NSE-Auditverfahren beziehen. Die angesetzten Personalkosten für HU-Auditverfahren in Höhe von 185.602 Euro (inkl. Versicherung) decken die Bearbeitung von 2.500 bis 8.000 HU-Anfragen für alle Organe ab.
  7. Das im Jahr 2008 angestoßene Projekt "Einführung MELDNSE-Verfahren" (zu finanzieren in den Jahren 2008 bis 2011) ist in das Länderbudget eingegangen.
  8. Die Honorare der Auditoren für das HU- und das NSE-Auditverfahren betragen im Jahr 2011 unverändert 30 Euro je gutachterliche Stellungnahme.

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