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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Vom 9. Dezember 2010
(BGBl. I Nr. 63 vom 14.12.2010 S. 1934)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

(2121-60-1)

Das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 14 Absatz 4a Satz 1 und § 21 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter "der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "oder der Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

2. § 16 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "EG-Beteiligungsverfahren" durch die Wörter "EU-Beteiligungsverfahren" ersetzt.

b) In Absatz 6 werden

aa) in Satz 1

aaa) die Wörter "Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Kommission" ersetzt,

bbb) jeweils die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt und

ccc) nach dem Wort "Entscheidungen" die Wörter "oder Beschlüsse" eingefügt und

bb) in Satz 2

aaa) die Wörter "Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Kommission" ersetzt und

bbb) nach dem Wort "Entscheidung" die Wörter "oder in einem Beschluss" eingefügt.

3. In § 17b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter "der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

4. In § 20 Absatz 2 werden die Wörter "der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

5. In § 25 Absatz 1 und Absatz 7 Satz 1 und § 28 Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern "Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter "oder der Europäischen Union" eingefügt.

6. In § 26 werden

a) in Absatz 1 Satz 1 nach den Wörtern "Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter "oder der Europäischen Union" eingefügt,

b) in Absatz 5

aa) in Satz 2 die Wörter "des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "oder bis zu einem Beschluss der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt und

bb) in Satz 3 nach dem Wort "Entscheidung" die Wörter "oder bis zu diesem Beschluss" eingefügt.

7. In § 29 Absatz 2 werden die Wörter "Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Dienststellen der Europäischen Union" ersetzt.

8. In § 30 Absatz 2 Nummer 16 werden

a) in Buchstabe a die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Union",

b) in Buchstabe c

aa) die Wörter "Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäische Kommission" und

bb) die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Union"

ersetzt.

9. In § 42 werden die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
(2121-62)

Das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499, 919) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden nach den Wörtern "der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter "oder der Europäischen Union" eingefügt.

2. In § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

3. In § 3a Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter "der Kommission" durch die Wörter "oder eines Beschlusses der Europäischen Kommission" ersetzt.

4. In § 5a Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern "Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter "oder der Europäischen Union" eingefügt.

5. In § 7 Absatz 4 Nummer 1 werden die Wörter "Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Kommission" ersetzt.

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes
(2125-5-7)

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