Regelwerk

TPG-OrganVO
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§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1
Organ- und Spendercharakterisierung

§ 2 Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung

§ 3 Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung

§ 4 Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU

§ 5 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern

§ 6 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch

Abschnitt 2
Transport

§ 7 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen

Abschnitt 3
Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

§ 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch

§ 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

§ 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch

§ 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

§ 12 Gemeinsame Verfahrensvorschriften

§ 13 Vermittlung im Organaustauschverbund

§ 14 Notfallregelung

§ 15 Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1

Anlage 2