Abschnitt 1
Regelungsbereich, Aufgaben, Begriffsbestimmungen
§ 1 Regelungsbereich und Aufgaben
§ 2 Organisation
§ 3 Träger, Kosten
§ 4 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Krebsregister Saarland
§ 5 Meldungen
§ 5a Widerspruchsrecht der Patientin/des Patienten gegen die dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten
§ 6 Datenübermittlung durch die Gesundheitsämter
§ 7 Datenübermittlung durch das Statistische Amt
§ 7a Datenübermittlung durch die Gemeinden
§ 8 Datenübermittlung durch die Meldebehörden
§ 8a Datenübermittlung an und durch das Deutsche Kinderkrebsregister
§ 9 Vertrauensstelle
§ 10 Registerstelle Die Registerstelle hat
§ 11 Speicherung
§ 12 Bildung von Kontrollnummern, Datenabgleich
§ 13 Abgleichung, Zusammenführung und Übermittlung von Daten für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Forschungsvorhaben
§ 13a Mitwirkung bei der Evaluation und Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings zur Früherkennung von Brustkrebs
§ 13b Patientenbezogener Datenabruf durch einzelne Leistungserbringer
§ 13c Befragung von Patientinnen und Patienten im Rahmen von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Forschungsvorhaben
§ 13d Übermittlung klinischepidemiologischer Daten
§ 13e Gruppenabruf durch einzelne Leistungserbringer
§ 14 Auskunft an Patientinnen und Patienten
§ 15 Löschung
§ 16 Wissenschaftlicher Beirat
Abschnitt 3
Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung
§ 17 Mammographie-Screening
§ 18 Datenübermittlung an die Zentrale Stelle des Mammographie-Screenings durch die Meldebehörden
§ 19 Weitere Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 20 Strafvorschriften
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Übergangsbestimmungen