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Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Schutzimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 3. Dezember 2018
(AmtsBl. M-V. Nr. 51 vom 17.12.2018 S. 644)
Aufgrund des § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, erlässt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit folgende Verwaltungsvorschrift:
Die Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Schutzimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Dezember 2013 (AmtsBl. M-V S. 951) wird wie folgt geändert:
1. In der Zeile unter der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" ersetzt.
2. In Nummer 1.4 Satz 1 werden die Wörter "Bundesamt für Sera und Impfstoffe" durch die Wörter "Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel" ersetzt.
3. In Nummer 4 Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2018" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID 190129
ENDE |
(Stand: 16.01.2019)
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