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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Vom 1. Dezember 2015
(Brem.GBl. Nr. 120 vom 03.12.2015 S. 527)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesundheitsdienstgesetz vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366 - 2120-f-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 265) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3. den Gesundheitsämtern, "3. dem Gesundheitsamt Bremen, dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen als Gesundheitsämter."

dd) Nummer 5

dem Institut für Rechtsmedizin,

wird aufgehoben.

ee) Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden Nummern 5 und 6.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

c) In Absatz 3 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

d) In Absatz 4 werden die Wörter "des Senators für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

"Das Land hat ein Gesundheitsamt für das Hafengebiet im Lande Bremen zu unterhalten."

bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.

cc) In Satz 3 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

3. In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

4. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

bb) In Satz 3 werden die Wörter "des Senators für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

5. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "dem Senator für Gesundheit" durch die Wörter "der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

6. In § 12 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

7. In § 14 Absatz 6 Satz 3 werden die Wörter "der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" und die Wörter "der Senatorin für Bildung und Wissenschaft" durch die Wörter "der Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

8. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

9. In § 16 Absatz 2 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

10. In § 20 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "Der Senator für Gesundheit" durch die Wörter "Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

11. In § 21 werden die Wörter "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz" durch die Wörter "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch" ersetzt.

12. § 22 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter "und führt Gelbfieberimpfungen durch" gestrichen.

b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

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