Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz und der Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft
- Bayern -

Vom 4. Juni 2024
(GVBl. Nr. 12 vom 28.06.2024 S. 155)


Es verordnen auf Grund

die Bayerische Staatsregierung und

das Bayerische Staatsministerium der Justiz:

§ 1
Änderung der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz

Nach § 1 der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz ( GesV) vom 14. November 2016 (GVBl. S. 326, BayRS 2120-10-G), die zuletzt durch Verordnung vom 31. Januar 2024 (GVBl. S. 34) geändert worden ist, wird folgender § 2 eingefügt:

alt neu
§ 2 (aufgehoben) " § 2 Zulässige Anzahl an Cannabis-Anbauvereinigungen

Die Zahl der Anbauvereinigungen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes erhalten dürfen, wird auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt." 

§ 2
Änderung der Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft

§ 3 der Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft (StAErmPV) vom 21. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 4, BayRS 300-1-2-J), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Überschrift werden die Wörter "und Überwachung von Anbauvereinigungen" angefügt.

2. In Satz 2 werden nach dem Wort "Lebensmittelkontrollen" die Wörter "oder bei der Überwachung von Anbauvereinigungen im Sinne des Konsumcannabisgesetzes" eingefügt.

3. Folgender Satz 3 wird angefügt:

"Soweit nach den Sätzen 1 und 2 Angestellte tätig werden sollen, müssen diese im öffentlichen Dienst stehen und das 21. Lebensjahr vollendet haben."

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

ID: 241537


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.07.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion