RL GEKO nicht einw.fähige Pers.
Inhalt =>
I. Vorwort
II. Feststellung der Nicht-Einwilligungsfähigkeit
III. Grundsätze für die Zulässigkeit von genetischen Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen
IV. Genetische Untersuchungen mit unmittelbarem Nutzen für nichteinwilligungsfähige Personen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 GenDG)
IV.1. Genetische Untersuchungen mit diagnostischer Zielrichtung
IV.2. Genetische Untersuchungen bei genetisch bedingten Arzneimittelwirkungen
IV.3. Genetische Untersuchungen mit prädiktiver Zielrichtung
V. Genetische Untersuchungen ohne unmittelbaren Nutzen für nichteinwilligungsfähige Personen (§ 14 Abs. 2 GenDG)
VI. Zeitpunkt der genetischen Untersuchung
VII. Verfahren bei der Untersuchung
VII.1. Einbeziehung der nichteinwilligungsfähigen Person (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 GenDG)
VII.2. Aufklärung, Einwilligung und genetische Beratung der Vertreter (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 GenDG)
VII.3. Befundmitteilung
VII.4. Risiken für die nichteinwilligungsfähige Person (§ 14 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 und 4 GenDG)
VII.5. Untersuchungsumfang (§ 14 Abs. 3 GenDG)
VIII. Begründung
IX. Literatur