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Änderungstext
Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg und zur Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes
Vom 8. Juli 2009
(GVBl. I Nr. 13 vom 17.07.2009 S. 310)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 2
Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes
Es werden aufgehoben:
1. die Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 120e der Gewerbeordnung vom 25. März 1994 (GVBl. II S. 286),
2. die Schadensanzeige-Verordnung vom 22. September 1994 (GVBl. II S. 893).
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Krankenhausgesetz
(Stand: 06.07.2018)
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