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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Rotavirus
Vom 1. Oktober 2013
(BAnz. AT vom 19.12.2013 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V ( Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), zuletzt geändert am 18. Juli 2013 (BAnz AT 18.12.2013 B4), wie folgt zu ändern:
I.
Die Tabelle in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird wie folgt geändert:
Nach der Zeile zur "Impfung gegen Poliomyelitis" wird folgende Zeile zur "Impfung gegen Rotavirus" eingefügt:
Impfung gegen | Indikation | Hinweise zu den Schutzimpfungen | Anmerkungen |
1 | 2 | 3 | 4 |
"Rotavirus | Grundimmunisierung:
Zur Grundimmunisierung Impfung im Alter von 2 und 3 (sowie ggf. im Alter von 4) Monaten. |
Die erste Impfung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist bereits ab dem Alter von 6 Wochen möglich, je nach verwendetem Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen erforderlich.
Der Mindestabstand zwischen den Impfdosen sollte 4 Wochen betragen. Die Impfserie sollte je nach Impfstoff möglichst bis zum Alter von 16 bzw. 20 bis 22 Wochen abgeschlossen sein, spätestens aber bis zum Alter von 24 bzw. 32 Wochen." |
II.
Die Tabelle in Anlage 2 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird wie folgt geändert:
Nach der Zeile zu Impfungen gegen "Poliomyelitis" wird folgende Zeile "Rotavirus (RV)" eingefügt:
Impfungen | Dokumentationsnummer * | ||
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation | Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
"Rotavirus (RV) | 89127 A | 89127 B" |
III.
Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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