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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 501 - Geeigneter Stahl/Zersetzung

(VkBl. 6/2002 S. 240)


1. Für die Fertigung von Tanks zum Transport von wässerigen Lösungen von Wasserstoffperoxid und für Wasserstoffperoxid wird empfohlen, bei der Verwendung von Stahl dessen Eignungdurch ein Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin, nachweisen zu lassen. Hierin ist für einen bestimmten Stahl und eine bestimmte Bau- und Verarbeitungsweise festzulegen, unter welchen Bedingungen keine gefährliche Zersetzung auftritt.

2. Für wässerige Lösungen von Wasserstoffperoxid und für Wasserstoffperoxid sind nach den Ergebnissen der bisher ausgeführten Untersuchungen folgende Stahlsorten für nichtwärmeisolierte Behälter geeignet. Dabei wird eine sachgerechte Passivierung und Verarbeitung im Hinblick auf die Verträglichkeit mit den Füllgütern entsprechend 4. vorausgesetzt.

3. Eine Zersetzung für die genannten flüssigen organischen Peroxide gilt als ungefährlich, so lange die durch sie erzeugte Wärme durch eine zulässige Temperaturdifferenz sicher abgeführt wird. Es hängt von den anzunehmenden Umgebungstemperaturen und der niedrigsten Temperatur ab, bei der in dem jeweiligen Stoff unter den Bedingungen der Wärmestaulagerung eine exotherne Reaktion mit Selbstbeschleunigung abläuft ("self accelerating decomposition Temperature", "SADT"), welche Temperaturdifferenz noch zulässig ist.

4.

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