Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln

BAM-GGR 024
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Allgemeiner Teil
1. Einleitung
2. Anwendungsbereich / Abgrenzung
Teil A Zusätzliche Prüfanforderungen nach P 911 / LP 906
Teil B Verfahren zur Erlangung eines Festlegungsbescheids für den Einzelfall nach Sondervorschrift 376 (Einzelfallfestlegung)
B.1 Erstmalige Festlegung für den Einzelfall nach Sondervorschrift 376
B.2 Erteilung der Festlegung für den Einzelfall
B.3 Neufassung des Festlegungsbescheids für den Einzelfall nach Sondervorschrift 376
B.4 Verlängerung des Festlegungsbescheids für den Einzelfall nach Sondervorschrift 376
B.5 Wirksamkeit des Festlegungsbescheids
B.6 Widerruf des Festlegungsbescheids
Teil C Bedingungen und Nebenbestimmungen
C.1 Vorbereitung vor der Beförderung
C.2 Anforderungen an Fahrzeuge (ADR) und Wagen (RID)
C.3 Anforderungen an den Fahrer
C.4 Anforderungen an Güterbeförderungseinheiten (CTU) z.B. Container
C.5 Kennzeichnung
C.6 Beförderungspapier
C.7 Sonstige Bestimmungen
C.8 Mitteilungspflichten an die BAM
C.9 Anhänge und Muster-Vorlagen
Anhang 1 Unreaktive Zellen
1. Definition des TR (thermisches Durchgehen)
2. Test der einzelnen Zelle auf TR
3. Propagationstest zur Bestimmung der Transportbedingungen
3.1. Propagationstest an Zellen
3.2. Propagationstest an Modulen (mit Sicherheitseinrichtungen)
3.3. Propagationstest an Batterien (mit Sicherheitseinrichtungen), die aus Modulen aufgebaut sind
3.4. Propagationstest an Batterien (mit Sicherheitseinrichtungen), die in Cellto-Pack Weise gebaut sind
Anhang 2 Anforderungen an die Brandprüfung
1.1 Prüfungsvorbereitung
1.2 Messtechnik
1.2.1 Temperaturmesstechnik für die äußere Oberfläche der Verpackung
Abbildung 1: Exemplarische Verteilung der Temperatursensoren für eine Seitenfläche
1.2.2 Temperaturmesstechnik an den Zellen/Modulen/Batterien
1.2.3 Kameratechnik
Abbildung 2: Anzahl und Positionierung als Mindestmaß für die kameratechnische Versuchsdokumentation.
2. Durchführung
2.1 Temperaturaufzeichnung an den Zellen/Modulen/Batterien
Abbildung 3: Exemplarischer Temperaturverlauf in einer Verpackung für ein Modul, bestehend aus mehreren Rundzellen
2.2 Temperaturaufzeichnung an der Oberfläche der Verpackung
2.3 Kameraaufzeichnung
3. Bewertungskriterien
3.1 Nachweis des thermischen Durchgehens
3.2 Temperatur Behälteroberfläche
3.3 Kameraaufzeichnungen
3.4 Fotodokumentation
4. Prüfbericht
4.1 Formale Dokumentation des Versuches und des Versuchstandes
4.2 Dokumentation der Verpackung
4.3 Dokumentation der Batteriespezifikation
4.4 Dokumentation des Gesamtaufbaus zum Versuchszeitpunkt
Anhang 3 100 %-80 %-30 %-Regel
1. 100 %-Regel
2. 80 %-Regel
3. 30 %-Regel
Anhang 4 Skalierungsregel zur Verwendung von Verpackungen mit abweichenden Dimensionen
1. Umskalieren
2. Herunterskalieren
Anhang 5 Regel für gekühlte Transporte
1. Prüfanforderungen
2. Regelung
Anhang 6 Formblatt Batteriedaten
Anhang 7 Antrag auf Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithium-Batterien
Allgemeinverfügung