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BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)
Vom 13. März 2024
(Quelle: www.tes-bam.de am 15.04.2024)
Als zuständige Behörde gemäß
§ 8 Nr. 1. Buchstabe k) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. August 2023 (BGBl. I S. 227)
und § 12 (1) Nr. 8 in der Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475), geändert durch Artikel 16 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510).
in Verbindung mit dem
gibt die BAM nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der betroffenen Wirtschaft nachstehende Regeln bekannt.
Diese Regeln beschreiben das Zulassungsverfahren für Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß RID/ADR Abschnitt 6.11.4 und IMDG-Code Abschnitt 6.9.4.
Sie sind ab sofort anwendbar.
(Die alte Fassung vom 01.07.2015 darf übergangsweise bis zum 30.09.2024 angewendet werden).
Berlin, 13. März 2024
Rev. 1 vom 21.01.2008: | Überarbeitung des Anhangs 1, 2 und 3 sowie Ergänzung von Anhang 4 und Anhang 5 |
Rev. 2 vom 17.03.2008: | Änderung der Quelle der GGVSee |
Rev. 3 vom 12.01.2009: | Redaktionelle Änderungen, Aktualisierung der Vorschriften in der GGR sowie in den Anhängen |
Rev. 4 vom 21.07.2009: | Aktualisierung der Rechtsgrundlage GGVSEB in der GGR sowie in den Anhängen |
Rev. 5 vom 01.01.2010: | Wegfall der Übergangsfrist für die Beantragung von bereits im Verkehr befindlichen Containern, Wegfall des Anhangs 4 Checkliste für Antrag auf Weiterbetrieb eines Schüttgut-Containers als BK1/BK2-Schüttgut-Container, IMDG-Code Amdt. 34-08 rechtsverbindlich. |
Rev. 6 vom 04.08.2010: | Aktualisierung der GGVSee. |
Rev. 7 vom 01.01.2011: | Aktualisierung RID/ADR 2011, Redaktionelle Überarbeitung, Angliederung des Verfahrens zur Prüfung und Zulassung als Anhang 5 dieser GGR, darin Aufnahme von Ladeabteilen und Silos. |
Rev. 8 vom 01.02.2013: | Aktualisierung Vorschriften 2013, Redaktionelle Überarbeitung, Anhang 3 gestrichen. |
Rev. 9 vom 29.04.2015: | Aktualisierung Vorschriften 2015 |
Rev. 10 vom 01.07.2015: | Redaktionelle Überarbeitung, Aufnahme Regelwerke für Drucksilos in Anhang 4. |
Rev. 11 vom 13.03.2024: | Aktualisierung der Rechtsgrundlage GGVSEB und GGVSee, Redaktionelle Überarbeitung inkl. Anhänge 1-4 |
BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
1 Geltungsbereich
Das nachfolgend beschriebene Zulassungsverfahren gilt für BK1/BK2-Schüttgut-Container für die Beförderung gefährlicher Güter nach RID/ADR und IMDG-Code. Ausgenommen von diesem Verfahren sind alle Container, die der Definition des Internationalen Übereinkommens über sichere Container - CSC, Artikel II, Begriffsbestimmungen entsprechen.
Bemerkung: Bedeckte Schüttgut-Container (BK1) sind für die Beförderung im Seeverkehr nicht zugelassen.
2 Zuständigkeiten für die Zulassung
2.1 Zuständige Behörde für die Ausstellung der Baumusterzulassung von BK-Schüttgut-Containern ist nach der GGVSEB in der jeweils aktuellen Fassung:
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Berlin.
2.2 Hinweis: BK-Schüttgut-Container nach 6.11.3 RID/ADR, 6.9.3 IMDG-Code sind über ihre CSC-Zulassung unter Beachtung der im Kapitel 6.11/ 6.9 genannten Anforderungen (z.B. Staubdichtheit) als BK-Schüttgut-Container zu verwenden.
3 Festlegungen der BAM als zuständige Behörde
Das im Anhang 4 dieser GGR beschriebene Verfahren des Prüfablaufs soll für die in Abschnitt 6.11.4 RID/ADR bzw. 6.9.4 IMDG-Code genannten BK-Schüttgut-Container (Mulden, Kippkübel, Offshore-Schüttgut-Container, Silos für Güter in loser Schüttung, Wechselaufbauten (Wechselbehälter), trichterförmige Container, Rollcontainer und Ladeabteile von Fahrzeugen), die nicht der Definition des CSC entsprechen, für die Erteilung einer Zulassung als BK-Schüttgut-Container angewandt werden.
Für die Zulassung von Containern muss ein Antrag bei der BAM entsprechend Anhang 1 dieser GGR gestellt werden.
Die ausführliche Beschreibung der Auslegung, Prüfung und Zulassung von BK-Schüttgut-Containern gemäß RID/ADR/ IMDG-Code ist im Anhang 4
(Stand: 29.04.2024)
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