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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Vierzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)
Vom 13. Juni 2017
(BGBl. II Nr. 15 vom 28.06.2017 S. 682)
Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Juli 1988 zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens (BGBl. I 988 II S. 630, 672), der zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Die von den Vertragsparteien des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (BGBl. 1974 II S. 565, 566), das zuletzt gemäß der Notifikation vom 19. März 2015 geändert worden ist (BGBl. 2016 II S. 802, 803), gemäß dessen Artikel 18 angenommenen Änderungen der Anlage 1 Anhang 2 des ATP und die Korrekturen der Anlage 1 Anhang 1 Absatz 1 Buchstabe b, der Anlage 1 Anhang 2 Musterprüfbericht Nr. 3, der Anlage 1 Anhang 3a Musterbescheinigung über die Übereinstimmung Fußnote 10 und der Anlage 2 Anhang 1, die durch Notifikation des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 6. April 2016 übermittelt worden sind, werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen einschließlich der Korrekturen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
( 1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannten Änderungen für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft treten.
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
(4) Der Tag, an dem die Änderungen vom 6. April 2016 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Änderungsvorschläge zum ATP-Übereinkommen
(Übersetzung)
1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 1.2
Einfügen des folgenden Wortlauts am Ende:
"Zur Berechnung der mittleren Oberfläche des Kastens eines Kastenwagens wählt die von der zuständigen Behörde beauftragte Prüfstelle eine der folgenden drei Methoden aus:
Methode A:
Der Hersteller stellt Skizzen und Berechnungen der Innen- und Außenflächen zur Verfügung.
Die Flächen Se und Si werden unter Berücksichtigung der projizierten Oberflächen von besonderen Konstruktionsmerkmalen der Unregelmäßigkeiten ihrer Oberfläche wie Rundungen, Sicken, Radkästen etc. ermittelt.
Methode B:
Der Hersteller stellt Skizzen zur Verfügung und die von der zuständigen Behörde beauftragte Prüfstelle verwendet die Berechnungen gemäß den nachfolgenden Verfahren1 und Formeln.
Si = (((WI x LI) + (WI x LI) + (Wi x Wi)) x 2)
Se = (((WE x LE) + (WE x LE) + (We x We)) x 2)
Hierbei ist:
WI | die Y-Achse der Innenfläche |
LI | die X-Achse der Innenfläche |
Wi | die Z-Achse der Innenfläche |
WE | die Y-Achse der Außenfläche |
LE | die X-Achse der Außenfläche |
We | die Z-Achse der Außenfläche |
Unter Verwendung der geeignetsten Formel für die Y-Achse der Innenfläche
WI = (WIa x a + WIb x (b + c/2) + WIc x c/2) / (a + b + c)
WI = (WIa x a/2 + WIb (a/2 + b/2) + WIc (b/2) / (a + b)
WI = ((WIb x b) + (WIb x c) - ((WIb - WIc) x c) + (2 x ((WIb - WIa) x a))) / (a + b + c)
Hierbei ist:
WIa | die innere Breite am Boden oder zwischen den Radkästen |
WIb | die innere Breite auf Höhe der vertikalen Kante vom Boden aus oder über den Radkästen. |
WIc | die innere Breite an der Decke |
a | die Höhe der vertikalen Kante vom Boden aus |
b | entweder die Höhe zwischen der Unterseite der vertikalen Kante und der Decke oder zwischen der Oberseite des Radkastens und der Oberseite der vertikalen Kante vom Boden aus |
c | die Höhe zwischen der Decke und Punkt b |
In Verbindung mit den zwei Formeln für die X- und Z-Achse der Innenfläche:
LI = ((LIa x a) + (LIb + LIc) / 2 x b + (LIc x c)) / (a + b + c)
Hierbei ist:
LIa | die innere Länge am Boden |
LIb | die innere Länge über den Radkästen |
LIc | die innere Länge an der Decke |
a | die Höhe zwischen LIa und LIb |
b | die Höhe zwischen LIb und LIc |
c | die Höhe zwischen LIc und der Decke |
Wi = (Wi hinten + Wi vorne) / 2
Hierbei ist:
Wi | hinten die Breite an der Trennwand |
Wi |
(Stand: 02.02.2021)
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