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Regelwerk, Gefahrgut/ Strasse

Muster eines Nachweises nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO

Vom 7. Mai 2012
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2012 S. 330; 27.08.2014 S. 658aufgehoben)



AU-Richtlinie siehe =>

Zur aktuellen Fassung

Im Benehmen mit den der zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich bekannt:

  1. Die Neufassung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage Villa StVZO ( AU-Richtlinie). Sie ist ab dem 1.7.2012 anzuwenden.
  2. Das Muster eines Nachweises nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO.
  3. Die Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 4.8.2 Anlage VIIIa StVZO und für die Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen nach § 47a StVZO vom 7. April 2008 (VkBl. 2008 S. 196) ist ab dem 1.7.2012 nicht mehr anzuwenden.
  4. Die Muster eines Nachweises nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO und einer Prüfbescheinigung nach § 47a Absatz 3 StVZO (VkBl. 2008 S. 634) sind ab dem 1.7.2012 nicht mehr anzuwenden.

Nachweis über die Durchführung der AU nach Nummer 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO

1. Ausführende Stelle (Name und Anschrift)

2. Datum, Uhrzeit

3. Kennzeichen

4. Fahrzeughersteller und Schlüssel-Nr. zu Feld Nr. 2/Code zu Feld 2

5. Typ und Ausführung; Schlüssel-Nr. zu Feld Nr. 3/Typ; Code zu Feld D.2

6. Fahrzeug-Ident.-Nr.:

7. Stand des Wegstreckenzählers:

8. Untersuchungsergebnis des Abgasverhaltens:

Bezeichnung Sollwert Istwert Soll/Ist Vergleich
(z.B. Motortemperatur) .................................... .................................... ....................................
.................................... .................................... .................................... ....................................
.................................... .................................... .................................... ....................................
.................................... .................................... .................................... ....................................

9. Bemerkungen :

10. Gesamtergebnis

[ ] Untersuchung der AU bestanden *

[ ] Untersuchung der AU nicht bestanden *

11. Ablauf der Frist für die nächste AU: (Monat/Jahr) ... (Angabe entfällt)

12. Mängel-Nr. 813 der HU-Richtlinie (Mängel nach Nr. 4.4 der AU-Richtlinie, die behoben wurden): D ja

13. Erkannte, aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie:

14. Messgerätetyp und AU-Programmversion:

BILD

Unterschrift der verantwortlichen Person, Angabe der Kontrollnummer und Nachweis-Siegel

*) Zutreffendes ankreuzen

ENDE

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