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Einheitliche Anforderung für die Durchführung der Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten gemäß Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie
( Auslegungshilfe)
Vom 21.März 2014
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2014 S. 287)
Siehe *
Inkrafttreten 01.06.2014
Vorwort
Die Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie regelt die Sachgebiete und Aufgaben für die Abfahrtkontrollen der Klassen C, C1, D, D1 und T sowie die Handfertigkeiten für die Klassen D und D1.
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforderungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Bewertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer beschrieben. Die vorliegenden Inhalte sollen somit gleichermaßen für Bewerber, Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer als abgestimmter Anforderungskatalog dienen.
Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung ist, dass die Bewerber am Prüfungsfahrzeug
Die Aufgaben
Der Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen, ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann. Insofern handelt es sich nicht um eine mündliche Zusatzprüfung.
Nr. | Sachgebiet | Anforderungen | Hinweise |
2.1.3.1 | EG-Kontrollgerät (nicht für Klasse T) |
Nachfolgende Anforderungen gelten jeweils entsprechend für das analoge und für das digitale Kontrollgerät. | |
2.1.3.1.1 | Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät | Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät (falls Fahrerkarte vorhanden): Der Bewerber
|
Hat der Bewerber am Prüfungstag im Rahmen einer Fahrstunde bereits ein Schaublatt ausgefüllt, kann dieses für die Aufgabe verwendet werden.
Die Abfahrtkontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Vorderseite der Diagrammscheibe (Ausnahme: Prüfzeichen des Schaublattes). Wenn keine Fahrerkarte vorhanden ist, wird diese Frage durch eine andere ersetzt. |
2.1.3.1.2 | Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät | Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät: Der Bewerber stellt eine vom aaSoP vorgegebene Aktivität (Arbeitsunterbrechung bzw. Tagesruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit) ein. |
|
2.1.3.1.3 | Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts | Analoges Kontrollgerät:
Der aaSoP lässt sich vom Bewerber
Digitales Kontrollgerät: |
|
2.1.3.1.4 | Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät | Der Bewerber zeigt und benennt die Symbole der vier Zeitgruppen
|
Die Erläuterung weiterer Symbole auf dem Kontrollgerät wird bei dieser Aufgabe nicht verlangt. |
2.1.3.1.5 | Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdrucks des EG-Kontrollgeräts
|
Analoges Kontrollgerät:
Der Bewerber
Digitales Kontrollgerät: Der Bewerber zeigt anhand eines Ausdrucks die
|
Die Überprüfung erfolgt anhand einer nach Fahrt- bzw. Arbeitsende abgeschlossenen Diagrammscheibe (möglichst aus dem Fundus des Bewerbers).
Der Bewerber überprüft unter b) die Dauer der Fahrunterbrechung, nicht die Art der Fahrtunterbrechung. |
(Stand: 29.08.2018)
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