Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr

Krad-EG-TypV
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Abschnitt 1
EG-Typgenehmigung

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Genehmigungsbehörde und Genehmigungsverfahren

§ 3 Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 4 Übereinstimmungsbescheinigungen und Kennzeichnungen

§ 5 Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion

§ 7 Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8 Widerspruch

§ 9 Besondere Verfahren

§ 10 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11 Zulassung und Veräußerung

§ 12 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Abschnitt 2
Anerkennung und Akkreditierung von Stellen zur Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen, selbständigen technischen Einheiten und Bauteilen

§ 13 Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 14 Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung

Abschnitt 3
Akkreditierung von Stellen zur Kontrolle der Systeme zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion

§ 15 Akkreditierung und Akkreditierungsstelle

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 16 Harmonisierte Normen

§ 17 Freistellungsklausel

§ 18