Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr
Krad-EG-TypV
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Abschnitt 1
EG-Typgenehmigung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Genehmigungsbehörde und Genehmigungsverfahren
§ 3 Erteilung der EG-Typgenehmigung
§ 4 Übereinstimmungsbescheinigungen und Kennzeichnungen
§ 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 6 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion
§ 7 Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 8 Widerspruch
§ 9 Besondere Verfahren
§ 10 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Zulassung und Veräußerung
§ 12 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Abschnitt 2
Anerkennung und Akkreditierung von Stellen zur Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen, selbständigen technischen Einheiten und Bauteilen
§ 13 Anerkennung und Anerkennungsstelle
§ 14 Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung
Abschnitt 3
Akkreditierung von Stellen zur Kontrolle der Systeme zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion
§ 15 Akkreditierung und Akkreditierungsstelle
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 16 Harmonisierte Normen
§ 17 Freistellungsklausel