Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr

Richtlinie zu § 70FeV
Inhalt =>

I. Begutachtungsverfahren

1. Antrag

2. Erstbegutachtung

3. Regelmäßige Begutachtung

4. Überprüfung eines neuen Kursprogramms

5. Begutachtung aus besonderem Anlass

6. Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen

II. Anforderungen

1. Qualitätsmanagement

2. Personal

3. Räumliche und sachliche Ausstattung

4. Kursprogramme zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

5.